50 Jahre UN-Sozialpakt – Wo bleiben die Sozialen Grundrechte? – Aufnahme Sozialer Grundrechte ins Grundgesetz!

Ein Fakultativprotokoll zum UN-Sozialpakt, ermöglicht nach Ausschöpfung des innerstaatlichen Rechtsweges die Einreichung einer Beschwerde an den zuständigen UN-Sozialausschuss. Obgleich sich Deutschland international für die Entstehung des Fakultativprotokolls engagiert hat, unterzeichnet und ratifiziert die Bundesregierung das Protokoll nicht.

Im Grundgesetz sind soziale Grundrechte bislang nicht explizit benannt oder konkretisiert. Vor diesem Hintergrund möchten wir bei dieser Internationalen Konferenz eine Bestandsaufnahme vornehmen und mit Vertreterinnen und Vertretern Sozialer Bewegungen über die Notwendigkeit und die Möglichkeit der Aufnahme sozialer Grundrechte in das Grundgesetz diskutieren.

Menschen mit divers-kulturellem Hintergrund im Bundestag fördern!

„Weniger als sechs Prozent der Bundestagsabgeordneten haben einen divers-kulturellen Hintergrund (oft als sog. Migrationshintergrund missverstanden) gegenüber einem Anteil von zwanzig Prozent in der Gesamtbevölkerung. Wenn unser Parlament die Gesellschaft abbilden soll und Migrantinnen und Migranten das Stimmgewicht bekommen sollen, das ihnen gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht, dann brauchen wir zukünftig mehr Verantwortung und entsprechend mehr Abgeordnete mit divers-kulturellem Hintergrund im Bundestag als heute. Wir müssen die Personen mit divers-kulturellem Hintergrund im Bundestag stärken. Deshalb fordere ich alle politischen Parteien dazu auf, den Einzug von Menschen aus Einwandererfamilien oder anderen Minderheiten in die Parlamente aktiv zu fördern.“, erklärt Azize Tank, Sprecherin für Soziale Menschenrechte der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag anlässlich ihrer Rede auf der Transatlantic Minority Political Leadership Conference in Washington D.C. (USA).

Bedarfsgerechte Unterbringung und Versorgung für Flüchtlinge mit körperlichen oder seelischen Beeinträchtigungen!

„Geflüchtete mit körperlicher oder geistiger Behinderung sind besonders schutzbedürftige Personen. Ihre Bedürfnisse im Hinblick auf ihre Unterbringung und Versorgung dürfen nicht weiter ignoriert werden. Die Bundesrepublik hat sich mit dem Beitritt zum UN-Sozialpakt und der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet, unter Ausschöpfung seiner verfügbaren Mittel Maßnahmen zu treffen, um die volle Verwirklichung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu erreichen.“, erklärt Azize Tank, Sprecherin für Soziale Menschenrechte der Bundestagsfraktion DIE LINKE anlässlich des heutigen Internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen.