Gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit für Frauen und Männer durchsetzten (BT-Drs. 18/4321)

Seit nahezu 60 Jahren gilt der Grundsatz des gleichen Entgelts bei gleicher bzw. gleichwertiger Arbeit für Frauen und Männer in der Europäischen Union. Seit bald 20 Jahren ist Deutschland durch den Amsterdamer Vertrag zur Sicherstellung der Entgeltgleichheit verpflichtet. Und seit fast zehn Jahren verbietet auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Entgeltdiskriminierung zwischen den Geschlechtern. Dennoch liegt der Verdienstabstand zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Deutschland seit über 15 Jahren auf einem konstant hohen Niveau von über 20 Prozent. Während andere europäische Länder ihren Gender Pay Gap erfolgreich schmälern, rangiert Deutschland inzwischen auf dem drittletzten Platz – nur in Österreich und Estland werden Frauen beim Lohn noch mehr diskriminiert. Weder Appelle zum jährlichen „Equal Pay Day“ noch Selbstverpflichtungen haben daran etwas geändert. Deshalb ist es dringend erforderlich, verpflichtende Maßnahmen zur Beseitigung der Entgeltungleichheit zwischen Frauen und Männern festzulegen.

Materielle Deprivation – Zusammenhang mit Einkommensarmutsrisiko und geringem Einkommen nach dem Sozioökonomischen Panel (BT-Drs. 18/4002)

„Erhebliche materielle Deprivation ist einer von drei Indikatoren, die im Rahmen der EU-Strategie für das Jahr 2020 zur EU-weiten Messung von Armut und sozialer Ausgrenzung verwendet werden. Als erheblich materiell depriviert gelten Personen, die im Rahmen der Stichprobenbefragung EU-SILC bei mindestens vier von neun Fragen zu den Bereichen Miete, Wasser/Strom, Verbindlichkeiten,
Heizung, unerwartete Ausgaben, Mahlzeit mit Fleisch oder Fisch, Urlaub, Auto, Waschmaschine, Farbfernseher und Telefon angeben, über keine entsprechende Ausstattung bzw. Möglichkeit zu verfügen. Die Einkommens und Verbrauchsstichprobe (EVS) und das Sozio-oekonomische Panel (SOEP) beinhalten keine entsprechenden bzw. direkt vergleichbaren Fragen.“ (Antwort der Bundesregierung zu den Schriftliche Fragen 58 und 59 der Abgeordneten Katja Kipping auf Bundestagsdrucksache 18/3519).

Flüchtlinge willkommen heißen – Für einen grundlegenden Wandel in der Asylpolitik (BT-Drs. 18/3839)

DIE LINKE fordert einen grundlegenden Wandel in der Asylpolitik: Weg von einer Politik der Abschreckung und Des-Integration, hin zu einer offenen und menschenwürdigen Aufnahme und schnellen Integration von Flüchtlingen. Der Bund soll für die Kosten der Aufnahme Asylsuchender aufkommen, denn dies ist eine internationale Verpflichtung, die die Kommunen überfordert. Die derzeitigen Mängel bei der Aufnahme befördern zudem gefährliche rassistische Ablehnungen.

Gespräch mit Mitgliedern des Ausschusses für Seniorenpolitik des Sejm und des Ausschusses für Familie und Sozialpolitik des Senats der Republik Polen

Gespräch mit Mitgliedern des Ausschusses für Seniorenpolitik des Sejm und des Ausschusses für Familie und Sozialpolitik des Senats der Republik Polen

Das Präsidium der Kommission für Seniorenpolitik der ersten Kammer des polnischen Parlaments Sejm und die Kommission für Familie, Senioren- und Sozialpolitik des Senates traf sich am 28. Januar 2015 mit Vertreterinnen und Vertretern des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages.