Schriftliche Frage zur Vereinbarkeit der EuGH-Entscheidung mit Sozialen Grundrechten: Existenzminimum darf nicht verweigert werden! Auch nicht nach dem EuGH Urteil

Die Gewährleistung Sozialer Grund- und Menschenrechte ist eine unabdingbare Voraussetzung für ein würdiges Leben. Nach dem EuGH Urteil vom 15.09 in der Rechtssache Jobcenter Berlin Neukölln /Familie Alimanovic [C-67/14] zum unionskonformen Ausschluss von in Deutschland lebenden und arbeitssuchenden Unionsbürger_innen von SGB II- Leistungen, gibt sich Bundesregierung in der Antwort auf eine schriftliche Frage von Azize Tank unwissend ihren aus dem UN-Sozialpakt, der UN-Kinderrechtskonvention sowie der Europäischen Sozialcharta hervorgehenden völkerrechtlichen Verpflichtungen.

Kleine Anfrage – Verbesserungen der gesundheitlichen Versorgung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern (BT-Drs. 18/4566)

Asylbewerberinnen und Asylbewerber erhalten seit dem 1. März 2015 erst dann mehr als eine medizinische Notfallversorgung, wenn sie sich länger als 15 Monate im Geltungsbereich des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) aufhalten. Vor diesem Zeitpunkt erhielten sie erst nach drei Jahren Aufenthaltsdauer eine gesundheitliche Versorgung, die über die medizinische Notfallversorgung hinausgeht (vgl. Markus Kaltenborn: „Die Neufassung des Asylbewerberleistungsgesetzes und das Recht auf Gesundheit“, in: Neue Zeitschrift für Sozialrecht, Heft 5, 2015, S. 161 bis 165, S. 162).

Doppelstandards beenden – Fakultativprotokoll zum UN-Sozialpakt zeichnen und ratifizieren (BT-Drs. 18/4332)

Der Deutsche Bundestag bekräftigt die Verantwortung der Bundesregierung, die Menschenrechtsarbeit in Deutschland zu stärken und sich international für eine Durchsetzung der Menschenrechte einzusetzen. Dies beinhaltet nicht nur die Forderung der Einhaltung der Menschenrechte in anderen Ländern, sondern vor allem eine vollständige Umsetzung vorhandener Menschenrechtsverträge in Deutschland und die Ratifikation ausstehender Verträge seitens der Bundesregierung, wie des Fakultativprotokolls zum UN-Sozialpakt.

Schriftliche Frage zu Arbeitsausbeutung bei Mall of Berlin

Welche Hinweise hat die Bundesregierung auf Missstände bei bestehenden bzw. ehemals bestehenden Beschäftigungsverhältnissen (z.B. der Zahlung bzw. Zahlungsverweigerung von Löhnen bzw. der Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten des Arbeitgebers, die einer Prüfung durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Bundeszollverwaltung (FKS) unterliegen) für die am Bau der „Mall of Berlin“ tätig gewordenen rumänischen Bauarbeiter, denen u.a. nach Angaben der Gewerkschaft Freie Arbeiterinnen- und Arbeiter-Union (FAU) Berlin, der Lohn vorenthalten wurde und wie gedenkt sie diese Beschäftigten bei der Wahrung ihrer sowohl im Grundgesetz in Art. 3 GG i.V.m. dem Sozialstaatsprinzip als auch Art. 7 UN-Sozialpakt verbreiften Rechte auf eine angemessene Entlohnung zu unterstützen?

Das Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten darf nicht wirksam werden

Mit einem Offenen Brief wenden sich Bundestagsabgeordnete der Fraktion DIE LINKE. an Bundespräsident Gauck und fordern ihn auf, dem am 19.09.2014 vom Bundesrat beschlossenen ‚Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer‘ die Unterschrift zu verweigern.