Mündliche Frage zum Prüfungsprozess der Bundesregierung zur Ratifizierung des Fakultativprotokolls zum UN-Sozialpakt (Nr. 47)

Welche konkreten rechtlichen und politischen Sachverhalte sind die Ursache für den seit mehreren Jahren andauernden und bis heute nicht abgeschlossenen Prüfungsprozess der Bundesregierung (vgl. zuletzt auch Antworten der Bundesregierung auf meine Mündliche Fragen 77 und 78, Anlagen 45 und 46, Plenarprotokoll 18/19), die ein Hindernis bei der Umsetzung sozialer Menschenrechte durch eine sofortige Ratifizierung des Fakultativprotokolls zum UN-Sozialpakt darstellen, und wann gedenkt die Bundesregierung ihren Prüfungsprozess abzuschließen?

Mündliche Frage zu Maßnahmen der BR zur Operationalisierung der sozialen Menschenrechten durch Ratifikation des Fakultativprotokolls zum UN-Sozialpakt (Nr. 77)

Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit der Veröffentlichung ihres 8. Menschenrechts-Bericht im Jahre 2008, im Hinblick auf die Operationalisierung der sozialen Menschenrechte durch Ratifikation des Fakultativprotokolls zum UN-Sozialpakt ergriffen, welches die Gleichrangigkeit sozialer Menschenrechte auch hinsichtlich der internationalen Durchsetzbarkeit durch ein Individualbeschwerdeverfahren von Einzelpersonen nach Ausschöpfung nationaler rechtlicher Möglichkeiten vorsieht und die Bundesregierung bereits 2008 „das Ratifikationsverfahren als prioritäres Anliegen betreiben“ wollte (vgl. S. 372)?