Kleine Anfrage – Höhe des Arbeitslosengeldes und Anzahl der alleinstehenden Arbeitslosengeldbeziehenden mit Anspruch auf Wohngeld bzw. ausstockende Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (BT-Drs. 18/4503)

Die Zahlung des Arbeitslosengeldes ist im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) geregelt. Die Höhe ist abhängig von dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt vor dem Leistungsanspruch. Bei geringer Höhe des Arbeitslosengeldes und bei bestimmten Miethöhen haben Arbeitslosengeldbeziehende Anspruch auf Wohngeld bzw. aufstockende Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Diese weiteren Leistungssysteme erreichen die Anspruchsberechtigten aus unterschiedlichen Gründen nicht.

Haushaltsausschuss: Empörend – CDU/CSU und SPD segnen Spekulationsverkauf ab

Der Haushaltsausschuss des Bundestags hatte am 25.2. darüber zu befinden, ob die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) den Verkauf von 48 Wohnungen und 10 Gewerbeeinheiten in der Großgörschen-/Katzlerstraße vollziehen kann. Mit der Stimmenmehrheit von CDU/CSU und SPD hat er den Verkauf bestätigt.

MdB Azize Tank erinnert daran, dass im Bundestag häufig die extremen Mietsteigerungen in Großstädten beklagt werden und mehr Mittel für Wohnungsbauförderung gefordert wird. Sogar der Bundesfinanzminister warnt vor einer „Immobilienblase“. Tank: „Umso unverständlicher finde ich es, wenn der Bund selbst die Spekulation anheizt und Gewinne daraus einsteckt.“

Bundesverantwortung wahrnehmen – Kommunen bei Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern sofort helfen und Kosten der Unterkunft für Hartz-IV-Leistungsberechtigte schrittweise übernehmen (BT-Drs. 18/3573)

Immer weitere Konfliktherde in der ganzen Welt führen dazu, dass mehr Flüchtlinge auch in Deutschland Schutz suchen. Es ist völker- und
verfassungsrechtliche Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland, Flüchtlinge und Asylsuchende aufzunehmen. Auf Kommunen und Länder
kommen dadurch jedoch Kosten zu, die sie mit den für sie bislang zur Verfügung stehenden Finanzmitteln nicht schultern können. Es ist schnellstens eine menschenwürdige und sozial integrierte Unterbringung, Betreuung und Versorgung für Flüchtlinge und Asylsuchende in den Städten und Gemeinden bereitzustellen.

Entwicklungsstand und Umsetzung des Inklusionsgebotes in der Bundesrepublik Deutschland (BT-Drs. 18/3460)

Die UN-Konvention (UN – United Nations) über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) trat am 26. März 2009 in der Bundesrepublik Deutschland rechtsverbindlich in Kraft. Damit gingen der Bund und die Bundesländer die allgemeinen Verpflichtungen (Artikel 4 Absatz 1 UN-BRK, Schattenübersetzung des NETZWERK ARTIKEL 3 e. V.) ein, „die volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen ohne jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu gewährleisten und zu fördern.

Soziale Menschenrechte achten und Ungerechtigkeit bekämpfen

„Die Kluft zwischen arm und reich wächst beständig weiter und war in Deutschland nie größer. Die soziale Spaltung bedroht den sozialen Zusammenhalt sowie ein solidarisches Zusammenleben in Deutschland. Die Bundesregierung muss sich für die Wahrung Sozialer Menschenrechte – als unteilbaren wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechten – einsetzten und einen Politikwechsel hin zu mehr Verteilungsgerechtigkeit vornehmen“, erklärt die Bundestagsabgeordnete Azize Tank, Sprecherin für soziale Menschenrechte der Bundestagsfraktion DIE LINKE. anlässlich des Internationalen Tages der Menschenrechte.