TTIP – Einsichtnahme – Interview im Forum-Wochenmagazin

Azize Tank im Forum – Interview zur Möglichkeit der Einsichtnahme der TTIP-Unterlagen.

Forum: Im Wirtschaftsministerium liegen die TTIP-Unterlagen zur Einsicht für Bundestagsabgeordnete aus. Planen Sie, die Gelegenheit wahrzunehmen? Falls ja: Was versprechen Sie sich davon, falls nein: Warum werden Sie keine Einsicht nehmen?

Azize: Ich werde in wenigen Tagen eine Einsichtnahme in die TTIP-Unterlagen vornehmen.

B) Die Unterlagen sind offenbar in einem sehr fachspezifischen Englisch gehalten. Reichen Ihre Englischkenntnisse aus, um sich ein Bild der Ergebnisse zu machen? Wie informieren Sie sich gegebenenfalls alternativ über die TTIP-Beschlüsse?

Azize: Meine Englisch-Kenntnisse reichen leider nicht aus. Deshalb habe ich beim BMWi einen Dolmetscher beantragt. Doch selbst wenn die Dokumente in deutscher Sprache wären, bedürfte es einer Konsultation mit Fachexperten, um die Auswirkungen einschätzen zu können. Genau das wurde jedoch durch das Verfahren vorsätzlich ausgeschlossen.

C) Das Prozedere ist aufwendig und kompliziert. Halten Sie die jetzt gefundene Lösung für geeignet, den Sorgen der Bevölkerung zu begegnen?

Das Verfahren macht eine kritische Würdigung des Abkommens unmöglich. Elementare demokratische Prinzipien werden damit mit Füßen getreten. Angesichts der Fülle des zu sichtenden Materials sind die Zugangs-Beschränkungen und Schweigepflicht ein Skandal. Die Abgeordneten sollen damit auf die Geheimpolitik der Bundesregierung eingeschworen werden. In zwei Stunden kann nicht einmal ein oberflächlicher Überblick gewährt werden. Das Verfahren ist Ausdruck einer tiefen Missachtung des Parlaments und grundgesetzwidrig! Als Abgeordnete sind wir im Sinne von Art. 38 GG Vertreter des ganzen Volkes und weder an Aufträge noch Weisungen gebunden. Die Ausübung des parlamentarischen Mandates wird so zur Farce. Unter Strafandrohung dürfen wir mit keinem über die eingesehen Dokumente sprechen. Das führt die parlamentarische Arbeit ad absurdum, denn die Einsicht wird zum Selbstzweck, wenn zugleich ausgeschlossen wird, dass keine Information zur Grundlage meiner parlamentarischen Arbeit werden darf. Ich bin den Menschen die gewählt haben zu einer Rechenschaft über meine parlamentarische Arbeit verpflichtet.