Unternehmen in die Verantwortung nehmen – Menschenrechtsschutz gesetzlich regeln (BT-Drs. 18/5203)

Multinationale Konzerne bedienen sich komplexer Netzwerke aus Tochterfirmen, Subunternehmen und Zulieferern, um in jedem Arbeitsschritt die jeweils günstigsten Produktionskosten zu nutzen und so ihren Profit zu maximieren. Sie entledigen sich damit auch der Verantwortung für Missstände, die in ihrer Wertschöpfungskette auftreten.

Auch die Geschäftstätigkeit deutscher Unternehmen in den Ländern des Südens findet häufig im Kontext schwerer Menschenrechtsverletzungen statt. Laut einer aktuellen Studie der Universität Maastricht belegt Deutschland den fünften Rang hinsichtlich der Verletzung von Menschenrechten durch seine Unternehmen. Der Brand in einer Fabrik in Pakistan, zu deren Hauptauftraggebern der deutsche Textildiscounter kik gehörte („Brandopfer klagen gegen kik“, Robert Pausch, Die Zeit, 13. März 2015), warf im Jahr 2012 ein Schlaglicht auf diesen Missstand. Damals starben 254 Arbeiterinnen und Arbeiter, weil rudimentäre Brandschutzverordnungen nicht eingehalten worden waren. Die Fenster waren vergittert, Notausgänge nicht vorhanden. Ein Jahr später starben beim Einsturz des Rana-Plaza Gebäudes in Bangladesch, in dem mehrere Textilfabriken untergebracht waren, die auch für deutsche Abnehmer produzierten, 1127 Menschen, 2438 wurden verletzt. Die betroffenen Unternehmen weisen die Verantwortung für die Arbeitsbedingungen vor Ort weit von sich. Im konkreten Fall weigern sich viele von ihnen, den Hinterbliebenen und Versehrten eine angemessene Entschädigung zu zahlen.

Unternehmen in die Verantwortung nehmen – Menschenrechtsschutz gesetzlich regeln (BT-Drs. 18/5203)