Vollständige Gleichstellung und gerechte Finanzierung der Kindererziehungszeiten in der Rente umsetzen – Mütterrente verbessern (BT-Drs. 18/765)

Mit dem Entwurf eines Rentenversicherungsleistungsverbesserungsgesetzes (Kabinettsentwurf vom 27. Januar 2014) soll die Erziehung vor 1992 geborener Kinder, die bisher mit einem Entgeltpunkt in der Rente berücksichtigt wurde, künftig mit zwei Entgeltpunkten honoriert werden (die so genannte Mütterrente). Damit wird zwar eine Besserstellung, aber keine Gleichstellung der Kindererziehungszeiten vor und nach 1992 vollzogen. Denn für nach 1992 geborene Kinder werden pro Kind drei Jahre zum Durchschnittsverdienst auf dem Rentenkonto von Mutter oder Vater anerkannt, für vor 1992 geborene Kinder weiterhin nur zwei. Das entspricht im Westen einer Differenz von 28,14 Euro im Monat, im Osten von 25,74 Euro.

Vollständige Gleichstellung und gerechte Finanzierung der Kindererziehungszeiten in der Rente umsetzen – Mütterrente verbessern (BT-Drs. 18/765)