Zugang zum Arbeitslosengeld für kurzzeitig Beschäftigte (BT-Drs. 18/1061)

Im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) gibt es mit § 142 Absatz 2 eine Regelung, die überwiegend kurzzeitig Beschäftigten unter bestimmten Bedingungen einen Zugang zum Arbeitslosengeld ermöglichen soll, auch für den Fall, dass sie nicht innerhalb der Rahmenfrist von zwei Jahren eine Versicherungszeit von zwölf Monaten nachweisen können. Bisherige Teilevaluierungen zeigen jedoch, dass die bis Ende 2014 geltende Regelung nur eine kleine Minderheit der kurzzeitig Beschäftigten nutzen kann (IAB-Kurzbericht 19/2012; IAB = Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit). Das betrifft gerade auch die Kulturschaffenden, für die diese Regelung aufgrund ihrer besonderen Beschäftigungssituationen insbesondere gedacht war.

Kleine Anfrage Zugang zum Arbeitslosengeld für kurzzeitig Beschäftigte (BT-Drs. 18/1061)

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage Zugang zum Arbeitslosengeld für kurzzeitig Beschäftigte (BT-Drs. 18/1381)