Änderungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (BT-Drs. 18/1496)

Wer vorzeitig eine Rente wegen Erwerbsminderung in Anspruch nehmen muss, hat empfindliche Rentenkürzungen
in Kauf zu nehmen, denn diese Erwerbsminderungsrenten sind mit Abschlägen von 0,3 Prozent pro  Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme – maximal 10,8 Prozent – belegt. Derzeit ist dies grundsätzlich bis zum Alter von 63 Jahren und sieben Monaten der Fall. Schrittweise wird das Alter für eine abschlagsfreie Erwerbsminderungsrente grundsätzlich auf das vollendete 65. Lebensjahr angehoben. Da Erwerbsgeminderte im Schnitt bereits mit 50,7 Jahren in Rente gehen, sind schon heute fast alle Neuzugänge in diese Rentenart von Abschlägen betroffen (96,4 Prozent). Im Schnitt wird ihre Rente monatlich um 77,50 Euro gemindert.

Änderungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (BT-Drs. 181496)