Änderungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz) (Bt-Drs. 18/2019)

Mit der Änderung werden die Ausnahmeregelungen für Beschäftigte unter 18 Jahren und für Langzeitarbeitslose gestrichen. Der gesetzliche Mindestlohn muss die Untergrenze für die Entlohnung in jedem Arbeitsverhältnis sein. Davon darf es keine Ausnahmen geben. Der Mindestlohn ist eine Frage der Würde und des Respekts vor geleisteter Arbeit. Dieser Respekt ist unteilbar und muss für jedes Arbeitsverhältnis gelten. Die Entlohnung darf sich nicht am Alter oder sonstigen Kriterien orientieren, sondern ausschließlich an der zu verrichtenden Tätigkeit.

Änderungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz) (Bt-Drs. 18/2019)