Einsetzung eines Untersuchungsausschusses (Cum-Ex-Geschäfte) (BT-Drs. 18/6839)
Der Untersuchungsausschuss soll die im Zeitraum von 1999 bis 2012 vollzogene Praxis der sogenannten Cum-Ex-Geschäfte aufklären. Bei diesen sogenannten Cum-Ex-Geschäften wurde mittels Leerverkäufen eine Situation herbeigeführt, in der eine Aktie rechtlich gesehen für eine kurze Zeit scheinbar mehrere Eigentümerinnen und Eigentümer hatte. Der Zeitraum wurde dabei so gewählt, dass in ihn die Auszahlung der Dividende fiel. Dies führte dazu, dass für eine nur einmal an die Finanzbehörden abgeführte Kapitalertragsteuer mehrere Steuerbescheinigungen ausgestellt wurden und die Kapitalertragsteuer hierdurch mehrfach auf die Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer bei den verschiedenen Eigentümerinnen bzw. Eigentümern der Aktie angerechnet werden konnte. Damit wurde eine Belastung durch Kapitalertragsteuer an anderen Stellen des Steuersystems mehrfach entlastend berücksichtigt, obwohl es die entsprechende Belastung tatsächlich nur einmal gegeben hatte. Der Untersuchungsausschuss soll die Ursachen der Entstehung der Cum-ExGeschäfte und ihre Entwicklung untersuchen. Er soll klären, ob und wenn ja, wann – rechtzeitig – geeignete Gegenmaßnahmen ergriffen wurden, ob diese ausreichten und wer gegebenenfalls jeweils die Verantwortung für die nicht erfolgte Unterbindung der Cum-Ex-Geschäfte trug.
Entschlieungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2016 (BT-Drs. 18/6813).pdf
Für einen Haushalt der sozialen Modernisierung. Jetzt!
Der Bundeshaushalt für 2016 steht vor großen Herausforderungen. Seit der deutschen Einheit war nicht mehr so viel Dynamik gesellschaftlicher Entwicklung in den Etats von Bund, Ländern und Kommunen aufzunehmen und vorausschauend zu planen. Das ist bei Wahrnehmung aller damit verbundenen Risiken auch eine große Chance für eine humanistische und soziale Modernisierung Deutschlands. Die Chancen sind nicht ohne die Risiken zu haben.
Entschließungsantrag zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestärkungsgesetz – PSG II) (BT-Drs. 18/6692).pdf
Pflege muss als Teil der gesellschaftlichen Daseinsvorsorge verstanden werden. Die Deckung des individuellen Pflegebedarfs ist wesentliche Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe. Individuell notwendige Unterstützung für alltägliche Tätigkeiten und Aktivitäten muss gesichert sein. Der individuelle Pflegebedarf schließt ein Wunsch- und Wahlrecht ein: wo, wie und von wem ein Mensch gepflegt werden will. Grundsätzlich sind für gleiche Hilfebedarfe auch gleiche Leistungen zu erbringen, unabhängig vom Lebensort und der sozialen Lebenssituation. Pflege schließt Assistenz ein und muss kultur- und geschlechtersensibel ausgestaltet werden.
Lebenssituation von Alleinerziehenden deutlich verbessern (BT-Drs. 18/6651)
Familie ist dort, wo Menschen Verantwortung füreinander übernehmen. Bei Alleinerziehenden wird die Verantwortung für Kinder oftmals nur von einem Elternteil getragen. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Bestenfalls entscheiden sich Eltern in Übereinstimmung und ohne äußeren Zwang für die Alleinerziehung oder wählen es freiwillig als Einzelpersonen als gewünschtes Familienmodell. Schlimmstenfalls zwingen gewaltvolle Zustände in der Familie ein Elternteil unfreiwillig zur Alleinerziehung.
Flüchtlinge auf dem Weg in Arbeit unterstützen, Integration befördern und Lohndumping bekämpfen (BT-Drs. 18/6644)
Krieg, Armut und Verfolgung führen weltweit zu einer steigenden Zahl von Flüchtlingen. Viele der Flüchtlinge, die es nach Deutschland schaffen, werden hier dauerhaft oder für eine längere Zeit leben. Sie benötigen eine Perspektive zur Teilhabe und Integration. Wenngleich derzeit die Fragen der Unterbringung und sicheren Fluchtwege in der politischen Debatte im Vordergrund stehen, müssen die Weichen dafür gestellt werden, Flüchtlingen die Teilhabe an der Erwerbsarbeit zeitnah und diskriminierungsfrei zu ermöglichen, sie entsprechend ihren Fähigkeiten und Potentialen zu unterstützen. Betroffene sollten eigenständig für ihren Lebensunterhalt sorgen können und gleichberechtigter Teil unserer Gesellschaft sein. Die Fehler einer falschen Migrations-, Asyl- und Flüchtlingspolitik der Vergangenheit, die Eingewanderten die gleichen Rechte verweigert hat, dürfen nicht wiederholt werden. Zuwanderung birgt die Chance, unser Land kulturell und wirtschaftlich zu bereichern. Diese Chance wollen und werden wir ergreifen und die erforderlichen Weichen dafür neu stellen.