Anwendung der US-amerikanischen Blockadegesetze gegen Kuba in der Europäischen Union (BT-Drs. 18/3966)

Trotz der jüngsten Annäherung im Verhältnis mit Kuba hat die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika in den vergangenen Jahren in zunehmendem Maße versucht, ihre Blockadegesetze gegen den sozialistisch regierten Karibikstaat auch in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union durchzusetzen. In Folge dieser Politik sind das US-amerikanische Internet-Unternehmen eBay und seine Tochterfirma PayPal gegen deutsche Händler vorgegangen, die kubanische Produkte vertreiben und diese Geschäfte über die Bezahlplattform von PayPal abrechnen. Diese Vorgehensweise hat sich weisungsgemäß auch die EUVertretung des Dienstleisters, PayPal Europe S.à.r.l. & Cie, S.C.A. mit Sitz in Luxemburg, zu eigen gemacht. Seit dem Sommer 2011 waren davon nach Medienberichten  (www.amerika21.de/nachrichten/2012/02/48818/blockadekuba-eu) mindestens zwei Dutzend Firmen betroffen.

Die Anwendung US-amerikanischer Blockadegesetze in Deutschland ist nicht nur rechtswidrig und verletzt geltende Handelsprinzipien; sie gefährdet auch die Existenz hiesiger Gewerbetreibender und benachteiligt Konsumenten. Die Bundesregierung hat bislang nichts unternommen, um das nach Auffassung der Fragesteller rechtswidrige Vorgehen der genannten US-Unternehmen und ihrer europäischer Vertretungen zu unterbinden.

Kleine Anfrage – Anwendung der US-amerikanischen Blockadegesetze gegen Kuba in der Europäischen Union (BT-Drs 18/3966)

Antwort der BR auf Kleine Anfrage – Anwendung der US-Amerikanischen Blockadegesetze gegen Kuba in der Europäischen Union (BT-Drs. 18/4083)