Armuts- und Reichtumsbericht qualifizieren und Armut bekämpfen (BT-Drs. 18/5109)

Die Armuts- und Reichtumsberichterstattung ist im Grundsatz ein wichtiges und geeignetes Instrument zur Analyse der sozialen Wirklichkeit in Deutschland. Die Berichterstattung könnte eine Grundlage für eine Politik zur Herstellung einer sozial gerechten Politik darstellen. Zahlreiche Expertisen und Gutachten, die im Rahmen der Berichterstattung erstellt wurden, dokumentieren nachdrücklich die wachsende soziale Spaltung in Deutschland.

Die Erstellung des Armuts- und Reichtumsberichts liegt in den Händen der Bundesregierung. Damit liegt die Zuständigkeit für die Beschreibung und Bewertung von Armut und Reichtum in den Händen der Instanz, die die politische Verantwortung für die soziale Spaltung trägt. Dieses Verfahren hat sich nicht bewährt. Die Berichterstattung führte regelmäßig nicht zu einer ungeschminkten Darstellung der Wirklichkeit. Besonders deutlich wurde die Tendenz zur Verschleierung sozialer Missstände bei der Erstellung des 4. Armuts- und Reichtumsberichts (BMAS: Lebenslagen in Deutschland, Der Vierte Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung. Bonn 2013). Zentrale kritische Befunde wurden aus dem ersten Entwurf des Berichts entfernt oder schönfärberisch umgedeutet. Gleichzeitig verfehlte die Berichterstattung die ursprüngliche Absicht, politisches Handeln gegen soziale Ungleichheit, Armut und soziale Ausgrenzung anzuregen.

Armuts- und Reichtumsbericht qualifizieren und Armut bekämpfen (BT-Drs. 18/5109)