Azize Tank erhebt Verfassungsbeschwerde gegen NPD

Am 21.02.2014 verbot das Landgericht Berlin der NPD, namentlich Jan Sturm, dem selbsternannten „nationaldemokratischen Heimführungsbeauftragten“ der NPD, die Bundestagsabgeordnete Azize Tank, Sprecherin für Soziale Menschenrechte der Bundestagsfraktion DIE LINKE. und Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Ausreise aus Deutschland oder zum „Heimflug“ aufzufordern. Ihm wurde auch verboten, die Briefe an die damalige Wahlkandidatin über die Web-Seite der NPD-Berlin zu verbreiten. Am Donnerstag, den 15.05.2014 um 12:00 Uhr, verhandelt das Kammergericht Berlin, Elßholzstrasse 30-33, 10781 Berlin, in Raum 147, Stock I, den Berufungsantrag von Jan Sturm, NPD gegen das Urteil des Landgerichts Berlin, zu der Azize Tank hiermit einlädt. Anlässlich des morgigen Kammergerichtstermins erklärt Azize Tank:

„Ich erwarte, dass das Kammergericht die Berufung des „Heimführungsbeauftragten“ der NPD mit einer klaren Begründung zurückweist und sich der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des UN-Ausschusses gegen rassistische Diskriminierung (CERD) anschließt: Danach können Äußerungen, die eine rassistische Diskriminierung bedeuten, nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt sein. Auch der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin muss sich mit dieser Frage auseinandersetzen und die Entscheidung des Strafsenats beim Kammergericht aufheben, damit endlich ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen den „Heimführungsbeauftragten“ wegen Volksverhetzung durchgeführt werden kann. Ich habe deshalb soeben in dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen die NPD-Kader Verfassungsbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin erhoben.“

Im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen Jan Sturm hatte die Staatsanwaltschaft abgelehnt, Ermittlungen wegen Volksverhetzung gegen die NPD und Jan Sturm durchzuführen. Auch das Kammergericht hat den Klageerzwingungsantrag aus formalen Gründen als unzulässig abgelehnt.