Bedarfsgerechte Unterbringung und Versorgung für Flüchtlinge mit körperlichen oder seelischen Beeinträchtigungen!

„Geflüchtete mit körperlicher oder geistiger Behinderung sind besonders schutzbedürftige Personen. Ihre Bedürfnisse im Hinblick auf ihre Unterbringung und Versorgung dürfen nicht weiter ignoriert werden. Die Bundesrepublik hat sich mit dem Beitritt zum UN-Sozialpakt und der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet, unter Ausschöpfung seiner verfügbaren Mittel Maßnahmen zu treffen, um die volle Verwirklichung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu erreichen.“,  erklärt Azize Tank, Sprecherin für Soziale Menschenrechte der Bundestagsfraktion DIE LINKE anlässlich des heutigen Internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen. Azize Tank weiter:

„Weder die tatsächliche Unterbringung von Geflüchteten mit Beeinträchtigungen noch die Bestimmungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz berücksichtigen diese besonderen Bedürfnisse. In der Praxis kommt die Bundesrepublik daher ihren internationalen Verpflichtungen, namentlich den Bestimmungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention, welche die universellen Menschrechte aus der Perspektive von Menschen mit Beeinträchtigungen vor dem Hintergrund ihrer Lebenslagen konkretisiert, nicht nach. Behindertengerechte und barrierefreie Aufnahmeeinrichtungen sind nicht vorhanden. Besonders prekär ist die Situation in Berlin, wo betroffene Menschen nicht entsprechend betreut werden, zu menschenunwürdigen Bedingungen untergebracht werden und oftmals tagelang auf eine Registrierung warten müssen. Ein weiteres gravierendes Problem ist das Fehlen angemessener medizinischer und psychosozialer Versorgung, der Bereitstellung von medizinischen Hilfsmitteln und der sozialen Betreuung. Deshalb fordere ich die Bundesregierung dazu auf, schnelle und umfassende Maßnahmen zur menschenwürdigen Unterbringung besonders schutzbedürftiger Personen zu ergreifen und diesen Menschen nicht weiter ihr Soziales Menschenrecht auf eine angemessene medizinische Versorgung vorzuenthalten. Weiterhin muss die EU-Aufnahmerichtlinie (RL 2013/33/EU), die bis August dieses Jahres hätte umgesetzt werden müssen, endlich Eingang in deutsches Recht finden.

Wichtig ist auch, dass Organisationen, die es sich zur Aufgabe gemacht haben einen Teil der Versorgungslücke des Beratungs- und Betreuungsangebotes für geflüchtete Menschen mit Behinderung abzudecken dauerhaft gefördert werden. Es ist ein Skandal, dass solche Einrichtungen für Flüchtlinge mit Behinderungen und Traumatisierungen und ältere Flüchtlinge, nun trotz steigender Nachfrage unterfinanziert sind. Die Bundesregierung und der Berliner Senat müssen jetzt handeln und die bundesweite Finanzierung von Beratungsstellen und Projekten sichern, die einen wichtigen Beitrag zur praktischen Umsetzung der Rechte von Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen leisten.“