Im Dezember 2014 verabschiedete die UN-Vollversammlung (UN – Vereinte Nationen)eine Resolution zur Bekämpfung der Glorifizierung des Nazismus und anderer Praktiken mit großer Mehrheit. Inhalt war die Bekämpfung von Rassismus, rassistischer Diskrimination, Xenophobie und damit verbundener Intoleranz. Für den Resolutionsentwurf hatten 115 Staaten gestimmt, 54 Staaten enthielten sich, drei Staaten haben ihn abgelehnt. USA, Kanada und die Ukraine votierten mit Nein, die Länder der Europäischen Union (EU) enthielten sich der
Stimme, darunter auch Deutschland.
Die Bundesregierung stieß sich an der „problematischen Formulierung“, die auch diejenigen umfasst, „die gegen die Anti-Hitler-Koalition gekämpft und mit der Nazibewegung kollaboriert“ haben. Diese Passage wollte die Bundesregierung streichen oder hinter der Passage „und mit der Nazibewegung kollaboriert“ einzufügen: „und an der Begehung von Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit beteiligt waren“ (Bundestagsdrucksache 18/3779). Warum sie nicht „pauschal“ Kollaborateure verurteilen will, lässt die Bundesregierung
offen. Aber es liegt auf der Hand, dass die Resolution neben den baltischen Staaten wie Lettland, wo ganz offen Veteranen der Waffen-SS Umzüge veranstalten, der Schlacht gegen die Rote Armee gedenken und zur nationalen Gedenkstätte der Freiheit in Riga ziehen, auch die Ukraine betroffen ist. Wenig verwunderlich also, dass nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Ukraine-Krise die Verbündeten der ukrainischen Führung dieser Resolution nicht zustimmten bzw. ablehnten.