Berichte über die Verweigerung der Annahme von Neuanträgen auf Hartz-IV-Leistungen (BT-Drs. 18/1188)

Nach internen Verfahrensregeln einzelner Jobcenter und kommunaler Träger der Grundsicherung wird nach Berichten von Betroffenen Antragstellerinnen und Antragstellern bei Neuanträgen auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende der dafür erforderliche Antragsvordruck erst im Rahmen des Erstgesprächs mit einem Berater der Einrichtung ausgehändigt (z. B. in Köln). So kommt es zu Fällen, in denen den Antragstellerinnen und Antragstellern die Aushändigung bzw. Entgegennahme eines Antrages auf Leistungen nach dem Arbeitslosengeld (ALG) II ohne Aushändigung eines widerspruchsfähigen Bescheides verweigert wird.

Kleine Anfrage Berichte über die Verweigerung der Annahme von Neuanträgen (BT-Drs. 18/1188)

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage Bericht über die Verweigerung der Annahme von Neuanträgen auf Hartz-IV-Leistungen (BT-Drs. 18/1443)