Bundesregierung sieht keinen Handlungsbedarf für strukturelle Veränderungen in Behindertenpolitik!

„Die Bundesregierung missachtet Empfehlungen des UN-Ausschusses zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen. Nach den Empfehlungen muss Menschen mit Beeinträchtigung in Deutschland der Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt eröffnet und bestehende Diskriminierungen bei der Eingliederung abgeschafft werden. Die Bundesregierung weigert sich, die Schlussfolgerungen des Ausschusses infolge der ersten Individual-Beschwerde im Fall Gröninger vs. Deutschland anzuerkennen und sieht ‚keinen Bedarf für strukturelle Änderungen‘ der Gesetze und Rechtspraxis. Die UN-Behindertenrechtskonvention spricht dabei eine klare Sprache: Menschen mit Behinderungen sind handelnde Akteure und Rechtsträger. Die Bundesrepublik ist verpflichtet, unter Wahrung ihrer individuellen Autonomie die volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen.“, erklärt die Bundestagsabgeordnete Azize Tank, Sprecherin für Soziale Menschenrechte der Bundestagsfraktion DIE LINKE. anlässlich der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Soziale Menschenrechte von Menschen mit Behinderung und Diskriminierungen beim Zugang zum Arbeitsmarkt“.

Katrin Werner, behindertenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion DIE LINKE. ergänzt:

„Die Bundesregierung stützt sich weiterhin auf Initiativen, Programme und Prüfungen anstatt grundlegend strukturelle Änderungen hin zu einem inklusiven Arbeitsmarkt vorzunehmen. Dafür werden langfristige und verlässliche Förderungen benötigt. Leider verteidigt die Bundesregierung ihre zu kurz gedachte Förderpolitik. Demnach werden Leistungen nicht beendet oder reduziert, da Behinderung nicht als vorübergehend angesehen werden, sondern weil Menschen mit Behinderungen auch Erfahrungen am Arbeitsplatz sammeln und ihre Leistungsfähigkeit steigern können. Dies ist ein äußerst merkwürdiges Verständnis von grundlegenden Bedingungen für einen inklusiven Arbeitsmarkt. Die Arbeitgeberseite und ArbeitnehmerInnen mit Behinderungen brauchen Verlässlichkeit. Damit ignoriert die Bundesregierung Empfehlungen und Stellungnahmen des UN-Ausschusses, dessen Aussagen die Bundesregierung sehr ernst nehmen und nach entsprechenden nachhaltigen Lösungen suchen sollte. Diese Problematiken und die Einschätzung der Bundesregierung über die finanziell ausreichend ausgestatteten Integrationsämtern werden sicher auch Thema einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales zu unserem Antrag ,Gute Arbeit für Menschen mit Behinderungen‘ am 15.02.2016 sein.“

 

WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN:

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Soziale Menschenrechte von Menschen mit Behinderung und Diskriminierungen beim Zugang zum Arbeitsmarkt“ (BT-Drucksache 18/7467)