Entschließungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (BT-Drs 18/7090)

Seit Jahren weigern sich verschiedene Koalitionsregierungen, eine bundeseinheitliche Gesetzeslösung für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen vorzulegen, die effektiv, transparent und ökonomisch effizient für alle Beteiligten ist und verbindliche soziale und ökologische Kriterien festlegt. Bis heute erhalten Unternehmen und Dienstleister öffentliche Aufträge und Konzessionen, die tarifliche und soziale Standards unterlaufen, prekär Beschäftigten zu geringe Löhne zahlen, Frauen diskriminieren, ihre internationalen Lieferketten nicht überprüfen und den Verstoß gegen elementare Menschen- und Arbeitsrechte billigend in Kauf nehmen und ökologische Ziele missachten.

Änderungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (BT-Drs. 18/7089)

Bei der Verabschiedung neuer Vergabegrundsätze muss der Gesetzgeber die möglichen Freiräume, die die EU-Dienstleistungsrichtlinie eröffnet, nutzen und der Qualität einer Dienstleistung gegenüber dem Preis einen höheren Stellenwert einräumen. Der vorgelegte Gesetzentwurf der Bundesregierung erfüllt diese Anforderungen nicht. Fehlende Regelungen zur Subunternehmervergabe und zu den Kontrollen und Sanktionen müssen im Gesetz ebenfalls ergänzt werden.

Patientenberatung unabhängig und gemeinnützig ausgestalten (BT-Drs. 18/7042)

Patientinnen und Patienten sowie Versicherte haben kaum eine Chance, ohne Expertenwissen ihre Rechte gegenüber Krankenkassen, Ärzteschaft, Krankenhäusern etc. in Erfahrung zu bringen, geschweige denn durchzusetzen. Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) als Regelleistung zu fördern, war deshalb 2011 ein überfälliger und von allen Fraktionen im Grundsatz befürworteter Schritt (§ 65b SGB V). Mit großem Aufwand wurde sichergestellt, dass die Beratungsqualität dauerhaft und bundeseinheitlich auf sehr hohem Niveau liegt. Durchgeführt wurden die Beratungen von unabhängigen, gemeinnützigen und patientennahen Organisationen, wie Sozialverbänden, Verbraucherzentralen und Patientenstellen.

Rentenniveau anheben – Für eine gute, lebensstandardsichernde Rente (BT-Drs. 18/6878)

Der aktuelle Rentenversicherungsbericht 2015 der Bundesregierung (vgl. BT-Drs. 18/6870) zeigt wie auch schon die Berichte der vergangenen Jahre sowie zahlreiche Studien (vgl. Dedring et al.1 (2010), Joebges et al.2 (2012), Fachinger et al.3 (2014), Steffen4 (2015) sowie Schäfer5 (2015)): Selbst mit der sogenannten Riester-Rente können die Leistungskürzungen in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht kompensiert werden.

Keine militärische Antwort auf Terror (BT-Drs 18/6874)

Der Bundestag trauert um die Opfer der Attentate vom 13.11.2015 in Paris. Es handelt sich dabei um einen barbarischen Terrorakt, der in aller Schärfe zu verurteilen ist. Der Bundestag trauert ebenso um die Opfer der Attentate von Bamako, Beirut, Suruç, Ankara und des Anschlags auf das russische Passagierflugzeug über dem Sinai sowie alle anderen Opfer terroristischer Gewalt. Gegen den Terrorismus muss mit den rechtsstaatlichen Mitteln der polizeilichen Strafverfolgung vorgegangen werden. Militärische Einsätze im Kampf gegen Terrorismus sind auszuschließen. Die bisherige Bilanz des sog. Kriegs gegen den Terror mit vielen Tausenden von Toten seit 2001 zeigt, dass Krieg nur zu noch mehr Terror führt.

Einsetzung eines Untersuchungsausschusses (Cum-Ex-Geschäfte) (BT-Drs. 18/6839)

Der Untersuchungsausschuss soll die im Zeitraum von 1999 bis 2012 vollzogene Praxis der sogenannten Cum-Ex-Geschäfte aufklären. Bei diesen sogenannten Cum-Ex-Geschäften wurde mittels Leerverkäufen eine Situation herbeigeführt, in der eine Aktie rechtlich gesehen für eine kurze Zeit scheinbar mehrere Eigentümerinnen und Eigentümer hatte. Der Zeitraum wurde dabei so gewählt, dass in ihn die Auszahlung der Dividende fiel. Dies führte dazu, dass für eine nur einmal an die Finanzbehörden abgeführte Kapitalertragsteuer mehrere Steuerbescheinigungen ausgestellt wurden und die Kapitalertragsteuer hierdurch mehrfach auf die Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer bei den verschiedenen Eigentümerinnen bzw. Eigentümern der Aktie angerechnet werden konnte. Damit wurde eine Belastung durch Kapitalertragsteuer an anderen Stellen des Steuersystems mehrfach entlastend berücksichtigt, obwohl es die entsprechende Belastung tatsächlich nur einmal gegeben hatte. Der Untersuchungsausschuss soll die Ursachen der Entstehung der Cum-ExGeschäfte und ihre Entwicklung untersuchen. Er soll klären, ob und wenn ja, wann – rechtzeitig – geeignete Gegenmaßnahmen ergriffen wurden, ob diese ausreichten und wer gegebenenfalls jeweils die Verantwortung für die nicht erfolgte Unterbindung der Cum-Ex-Geschäfte trug.