Anerkennung von Kriegsdienstverweigerungen erleichtern (BT – Drs. 18/6363)

Unabhängig von der Aussetzung der Wehrpflicht bleibt das Recht für jede und jeden bestehen, den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes zu verweigern. Dieses Recht lässt sich auch aus Artikel 18 (Gewissens-, Gedanken- und Religionsfreiheit) des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (UN-Zivilpakt) ableiten. Die näheren Bestimmungen sind in der Bundesrepublik durch das Kriegsdienstverweigerungsgesetz (KDVG) geregelt.

Junge Beschäftigte vor prekärer Arbeit schützen (BT – Drs. 18/6362)

Deutschland hat die niedrigste Jugendarbeitslosigkeit in Europa. Doch dies ist kein Grund zum Jubeln, denn viele junge Beschäftigte stecken in prekären Beschäftigungsverhältnissen fest. Befristete Arbeitsverträge, Niedriglohn, Leiharbeit oder Werkverträge prägen vielfach ihren Arbeitsalltag. Es besteht dringender Handlungsbedarf.

Entschließungsantrag zu der Abgabe einer Regierungserklärung durch den Bundesminister des Auswärtigen 70 Jahre Vereinte Nationen (BT- Drs. 18/6332)

Vor 70 Jahren, am 24. Oktober 1945, trat die Charta der Vereinten Nationen (VN) in Kraft. Sie war zuvor auf der Konferenz von Jalta vollendet und im Juni 1945 in San Francisco von 50 Gründungsmitgliedern unterzeichnet worden. Die VN wurden in Folge des Zweiten Weltkrieges, der vom faschistischen Deutschland begonnen worden war, gegründet. In diesem Krieg waren mehr als 75 Millionen Menschen gestorben. Er hatte in bislang beispiellosen Vernichtungsfeldzügen Deutschlands gegen die Sowjetunion und Japans gegen China gegipfelt. Über 28 Millionen Menschen waren in der Sowjetunion, 20 Millionen Menschen in China den Aggressoren zum Opfer gefallen. Dem rassistischen Vernichtungswahn der deutschen Faschisten fielen über 6 Millionen jü- dische Menschen zum Opfer. Die Gründung der VN richtete sich unmittelbar gegen Angriffskriege und die faschistische Bedrohung. Sie sollte eine Plattform bilden, um Frieden und Sicherheit, Entwicklung und Menschenrechte zu befördern und die Eskalation möglicher künftiger Konflikte einzudämmen und damit, so in der Charta: „künftige Geschlechter vor der Geißel des Krieges zu bewahren“.

Krankenhäuser gemeinwohlorientiert und bedarfsgerecht finanzieren (BT – Drs. 18/6326)

Es ist Zeit für eine solide und verlässliche Krankenhauspolitik, die sich am Gemeinwohl orientiert und den ökonomischen Druck von den Krankenhäusern nimmt. Die Krankenhausversorgung muss den Patientinnen und Patienten bestmöglich dienen und den Beschäftigten anständig bezahlte und nicht krank machende Arbeitsplätze ermöglichen.
Der Zweck eines Krankenhauses ist nicht die Gewinnmaximierung, sondern die Versorgung der Bevölkerung mit notwendigen stationären Leistungen. Krankenhäuser sind Teil des Sozialstaats. Die Finanzierung der Krankenhäuser durch Krankenkassen (Kosten des laufenden Betriebs) und Länder (Investitionen) muss genauso an diesem Grundsatz ausgerichtet werden wie die Krankenhausplanung. Diesem Zweck der Krankenhäuser stehen derzeit die Orientierung an Markt und Wettbewerb und damit einhergehende betriebswirtschaftliche Strategien der Krankenhäuser entgegen.

Gleicher Zugang zur Bildung auch für Geflüchtete (BT-Drs. 18/6192)

60 Millionen Menschen weltweit befinden sich auf der Flucht – die höchste Zahl, die der UNHCR je verzeichnet hat. Die Bundesregierung hat ihre Prognose von 800.000 in Deutschland ankommenden Geflüchteten im Jahr 2015 mittlerweile auf eine Million korrigiert. Der finanzielle Reichtum der Bundesrepublik Deutschland basiert auch auf der Verarmung großer Teile der Weltbevölkerung. Als zurzeit viertgrößter Waffenexporteur der Welt verdient Deutschland an jedem Krieg und trägt damit gleichzeitig eine große Mitverantwortung für viele Fluchtursachen in anderen Ländern. Umso stärker steht die Bundesregierung in der Verantwortung, Geflüchteten zügig, flexibel und ohne Vorurteile in der deutschen Bevölkerung zu schüren eine breite gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Wichtig für umfassende Teilhabe an der Gesellschaft ist der gleichberechtigte Zugang auch für Flüchtlinge zu Bildung. Das gilt besonders, weil die Hälfte der Geflüchteten in Deutschland jünger als 25 Jahre und mehr als ein Drittel jünger als 18 Jahre sind. Entsprechend werden voraussichtlich bis zu 400.000 neue Schülerinnen und Schülern an die Schulen kommen. Daraus ergibt sich ein Mehrbedarf von etwa 16.000 neuen Lehrerinnen und Lehrern und gut ausgebildeten Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern und weiteren pädagogischen Fachkräften.

Entschließungsantrag zum Jahresbericht der Bundesregierung zum Stand der Deutschen Einheit 2015 (BT – Drs. 18/6195)

Im fünfundzwanzigsten Jahr der Deutschen Einheit wird im Jahresbericht zum Stand der Deutschen Einheit dem Rückblick besonderer Raum gewährt. Dort, wie auch in den meisten historischen Abrissen, kommt die 40 Jahre währende deutsche Teilung lediglich aus der Perspektive der westdeutschen Entwicklung vor. Wer aber Geschichte real darstellen will, darf die DDR nicht verschweigen oder sie nur auf ihre Defizite reduzieren. Diese holzschnittartige Einschätzung wird weder den ostdeutschen Erfahrungen noch der Lebensrealität in der DDR gerecht. Sie widerspricht dem Ziel zur Schaffung der inneren Einheit und unterschlägt, dass die sozialen Bedingungen des DDR-Alltags oft von Ambivalenzen und Brü- chen geprägt waren. Das vielfältige Erbe der DDR besteht auch aus sozialen und kulturellen Leistungen, die im Prozess der Einheit verlorengegangen sind und heute mühsam wiedererinnert werden müssen.