Kleine Anfrage – Angriffe auf Büros der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien (BT-Drs. 18/6482)

Über Angriffe von Neonazis auf Büros der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien wird immer wieder in der Presse berichtet. Sie dienen der Einschüchterung des politischen Gegners und sollen, neben dem materiellen Schaden, auch den Rückzug politischer Gegner aus der Öffentlichkeit bewirken. Häufig wird ein neonazistischer Hintergrund bei solchen Taten vermutet, zumal aufgesprühte Symbole oder zurückgelassene Botschaften einen solchen politischen Hintergrund nahelegen. So beispielsweise in Hoyerswerda (Sachsen), wo das Büro der Bundestagsabgeordneten Caren Lay (DIE LINKE.) innerhalb weniger Jahre 18 Mal von Neonazis angegriffen wurde (vgl. www.caren-lay.de/de/article/ 1028.erneut-t%C3%A4tlicher-angriff-auf-hoyerswerdaer-b%C3%BCro-vonlinken-vize-caren-lay.html), in Merseburg (Sachsen-Anhalt), wo das Büro des Landtagsabgeordneten Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mehrfach angegriffen wurde (vgl. www.mz-web.de/merseburg-querfurt/gruen-lokalin-merseburg-angriff-auf-buero-von-abgeordnetem-sebastian-striegel,20641044, 29330364.html) oder in Bitterfeld (Sachsen-Anhalt), wo im Frühjahr 2015 mehrfach Büros von Bundes- und Landtagsabgeordneten der Partei DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angegriffen wurden (www.mz-web.de/bitterfeld/ anschlag-auf-linke-buero-neue-stufe-der-gewalt-in-bitterfeld-erreicht, 20640916,30642986.html).

Kleine Anfrage – Situation von geflüchteten Frauen in Deutschland (BT-Drs. 18/6429)

Die Gründe für Frauen, sich mit oder ohne Kinder auf die Flucht zu begeben, sind vielfältig. Sie fliehen vor Krieg und Vertreibung, Hunger, Armut, Folter und den Folgen von Umweltkatastrophen. Frauen können zudem spezifischen Menschenrechtsverletzungen in ihren Heimatländern und auf der Flucht ausgesetzt sein. Dies schließt sexuelle und häusliche Gewalt ein. Massive physische und psychische Probleme bis hin zu Traumata sind die Folge.

Kleine Anfrage – Mögliche Regelungslücke bei Rückforderungen gegenüber erwerbstätigen Arbeitslosengeld-II-Beziehern (BT -Drs. 18/6409)

Im Februar 2015 (aktuell verfügbare Daten) gab es im Bundesgebiet 1 223 292 erwerbstätige Arbeitslosengeld-II-Beziehende. Davon waren 1 114 566 abhängig beschäftigt und 118 326 selbständig. Der Lohn wird in der Regel innerhalb eines Beschäftigungsverhältnisses am Ende des Monats gezahlt. Selbständige haben überwiegend schwankende Einkommen und können Einkommen nicht verlässlich voraussehen. Im Leistungsbezug nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) stellen Erwerbseinkommen und gleichzeitiger Leistungsbezug regelmäßig ein Problem dar. Dies betrifft in erster Linie die als Aufstocker bezeichneten Leistungsberechtigten negativ, beschäftigt die Jobcenter und letztendlich die Sozialgerichte.

Kleine Anfrage – Verfahren, Wirkungen und Alternativen der Ermittlung eines menschenwürdigen Existenz- und Teilhabeminimums (BT – Drs. 18/6401)

Die Grundsicherung soll das grundrechtlich geschützte menschenwürdige Existenz- und Teilhabeminimum garantieren. Die Höhe der Regelsätze, also eines Bestandteils des angestrebten Existenz- und Teilhabeminimums, zielt im Grundsatz auf die Deckung des Bedarfs des notwendigen Lebensunterhalts ohne die Kosten für Unterkunft und Heizung (§ 28 des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch – SGB XII). Zur Ermittlung dieses Bedarfs wurde seit dem Jahr 1955 auf einen Warenkorb zurückgegriffen, der vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge zusammengestellt wurde. Ende der 1980er Jahre wurde die Einführung eines neuen Verfahrens, des sogenannten Statistikmodells beschlossen. Nach diesem Verfahren wird der Regelsatz ermittelt über die Verbrauchsausgaben von Haushalten der untersten Einkommensgruppe. Datengrundlage ist die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS), die seit dem Jahr 1962 in fünfjährigem Turnus erhoben
wird. In diesem Rhythmus wird nunmehr das Existenz- und Teilhabeminimum ohne die Kosten für Unterkunft und Heizung neu ermittelt.

Kleine Anfrage – Nutzung der Freiräume bei der Vergabe von sozialen Dienstleistungen (BT – Drs. 18/6296)

Die öffentlich finanzierte Aus- und Weiterbildung unterliegt wie kaum ein Bereich im Bildungswesen dem Preisdruck des Marktes. Arbeitsmarktdienstleistungen (AMDL) werden seit Ende der 90er Jahre nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) öffentlich ausgeschrieben. Dieses Vergabeverfahren hat zu erheblichen Verlusten der Qualität der Bildungsangebote und der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten geführt. Prekäre Arbeitsbedingungen, Entlohnung für hochqualifizierte pädagogische Arbeit auf Hartz-IV-Niveau, Wettbewerb, der zu einem schleichenden Qualitätsverfall führt, und ein Überlebenskampf der Träger sind Folgen politischer Fehlentscheidungen bei der Vergabe von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen.

Kleine Anfrage – Situation der stationären Palliativ- und Hospizversorgung (BT – Drs. 18/6007)

Fast jede bzw. jeder zweite Sterbende verstirbt in Deutschland im Krankenhaus; mehr als ein Drittel der Verstorbenen lebte in einem Pflegeheim. Jedoch besteht eine eklatante Unterversorgung an stationären Palliativ- und Hospizleistungen, was inzwischen unstrittig ist (www.dgpalliativmedizin.de/images/ stories/%C3%9Cbersicht_zum_aktuellen_Stand_der_Hospiz_08-2015_wegweiser.pdf). Wartelisten für Hospize und einsam Sterbende in Pflegeheimen gingen als Skandalthema durch die Presse (www1.wdr.de/studio/essen/nrwinfos/nachrichten/studios95554.html).