Das Streikrecht als soziales Menschenrecht darf nicht angetastet werden!

„Die massive Hetze gegen die streikenden Arbeiterinnen und Arbeiter der Lokführergewerkschaft GdL darf nicht weiter hingenommen werden! Jede und Jeder hat das Recht, zur Förderung und zum Schutz seiner wirtschaftlichen und sozialen Interessen, Gewerkschaften zu bilden und für einen Tarifvertrag zu kämpfen. Die Koalitionsfreiheit und das Streikrecht sind zentrale Errungenschaften sozialer Kämpfe, die nicht nur grundrechtlich verbürgt sind. Durch die Ratifikation des UN-Sozialpaktes ist die Streikfreiheit als international anerkanntes Soziales Menschenrecht auch für die Bundesrepublik rechtsverbindlich geworden. Die GdL macht genau das Richtige in dem sie für die solidarische Gleichbehandlung aller Angestellten bei der Deutschen Bahn kämpft.“, erklärt die Bundestagsabgeordnete Azize Tank, Sprecherin für soziale Menschenrechte der Bundestagsfraktion DIE LINKE., anlässlich der Abweisung der Klage der Deutschen Bahn durch dasArbeitsgericht Frankfurt im Streit um das Streikrecht der Lokführergewerkschaft GdL. Tank weiter:

„Der Streik für einen Tarifvertrag ist zumindestens in Deutschland die einzige unbestritten legale Form des Arbeitskampfes. Die plötzlich entdeckte liebevolle Fürsorge für Reisende, deren Bedürfnisse gerade durch die Privatisierung der Bahn vor 20 Jahren nicht im Mittelpunkt standen und großen Anteil an der Verschlechterung der Qualität und Sicherheit des Schienenverkehrs zur Folge hatten, vernebeln in Wirklichkeit die Bestrebungen der Arbeitgeberseite, insgesamt das Streikrecht abzuschaffen. An dieser Entwicklung trägt auch die Bundesregierung Mitverantwortung durch ihr Vorhaben, die Tarifpluralität auszuhöhlen. Die Angriffe auf das Streikrecht der Zugbegleiterinnen und Zugbegleiter sowie der Zugführerinnen und Zugführer der GdL sind abwegig und widersprechen sowohl dem Demokratiegebot, als auch den Staatstrukturziel eines sozialen Bundesstaates. Eine kämpferische und nicht zahnlose Gewerkschaftslandschaft ist notwendig. Die immer schlechter werdenden Arbeitsbedingungen bei der Bahn und der gesamten Just-In-Time-Wirtschaft, insbesondere der Logistikbranche, sind nicht mehr hinnehmbar. Das Streikrecht ist ein Soziales Menschenrecht und als solches darf es auch in Anspruch genommen werden.

Die Deutsche Bahn betreibt seit Jahren einen Raubzug gegen die Rechte ihrer Beschäftigten: Massiver Überstunden-Druck, ungünstige Ruhezeiten und steigende Arbeitsbelastung gefährden nicht nur ihre Sicherheit, sondern auch die der Reisenden. Deshalb solidarisiere ich mich ausdrücklich mit den Streikenden der GdL und fordere die Deutsche Bahn auf, den Weg freizumachen, für den Abschluss des Bundes-Rahmen-Zugbegleiter-Tarifvertrages und damit den Einstieg in ein flächendeckend einheitliches Tarifniveau sowie die Beendigung des Wettbewerbs über die Löhne. Das Streikrecht darf nicht angetastet werden!“

Berlin, den 7.11.2014