Umweltverbände wie der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und Naturschutzbund Deutschland e. V. (NABU) warnen seit Jahren vor den negativen Folgen der unkonventionellen und riskanten Förderung von Schiefergas durch Fracking im Umweltbereich, da diese mit erheblichen schädlichen Auswirkungen für Menschen, Tier und Umwelt, einhergehen und fordern stattdessen „Maßnahmen umzusetzen, um den Gasverbrauch zu reduzieren und fossiles Gas konsequent durch erneuerbare Energiequellen zu ersetzen.“ (vgl. www.bund.net/publikationen/bundletter/42014/fracking_gesetz/ sowie www.nabu.de/themen/energie/fossilebrennstoffe/erdgas/16970.html).
Durch Fracking können zudem elementare soziale Menschenrechte erheblich eingeschränkt werden. Betroffen sind dabei insbesondere das Recht auf Gesundheit (Artikel 12 des UN-Sozialpakts), namentlich die Verpflichtung der Unterzeichnerstaaten, entsprechende Umwelthygienemaßnahmen zu ergreifen, um Menschen vor schädlichen Emissionen zu schützen; das Recht auf Zugang zu sauberem Wasser (Artikel 11 und 12 des UN-Sozialpakts) und die Verpflichtung, die Umwelt als Grundlage der Nahrung nicht durch Verunreinigung nutzbaren Ackerlandes, durch Unternehmensabwässer u. a. zu schädigen oder zu zerstören sowie das Recht auf angemessenes Wohnen, das Menschen u. a. vor Zwangsräumungen schützt (Artikel 11 des UN-Sozialpakts).
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN:
Antrag „Verbot von Fracking in Deutschland “ (BT-Drs. 18/4810)
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