Doppelstandards beenden – Fakultativprotokoll zum UN-Sozialpakt zeichnen und ratifizieren (BT-Drs. 18/4332)

Der Deutsche Bundestag bekräftigt die Verantwortung der Bundesregierung, die Menschenrechtsarbeit in Deutschland zu stärken und sich international für eine Durchsetzung der Menschenrechte einzusetzen. Dies beinhaltet nicht nur die Forderung der Einhaltung der Menschenrechte in anderen Ländern, sondern vor allem eine vollständige Umsetzung vorhandener Menschenrechtsverträge in Deutschland und die Ratifikation ausstehender Verträge seitens der Bundesregierung, wie des Fakultativprotokolls zum UN-Sozialpakt.

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. das Fakultativprotokoll zum UN-Sozialpakt unverzüglich zu unterzeichnen und dem Bundestag einen Gesetzesentwurf zur Ratifizierung vorzulegen;

2. die nach Artikel 10 Ziffer 1 und Artikel 11 Ziffer 1 dieses Fakultativprotokolls erforderlichen Erklärungen abzugeben sowie sich für die Einrichtung eines Treuhandfonds gemäß Artikel 14 Ziffer 3 des Fakultativprotokolls einzusetzen und sich durch Beitragsleistungen daran zu
beteiligen.

Antrag „Doppelstandards beenden – Fakultativprotokoll zum UN-Sozialpakt zeichnen und ratifizieren“ (BT-Drs. 18/4332)

 

WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN:

Mündliche Frage zu Maßnahmen der Bundesregierung zur Operationalisierung der sozialen Menschenrechte

Mündliche Frage zum Prüfungsprozess der BR zur Ratifizierung des Fakultativprotokolls zum UN-Sozialpakt

 

PRESSE-INFORMATION:

Interview der Woche: Soziale Menschenrechte: Deutschland ist Schlusslicht (24.02.2015)

Interview »Soziale Grundrechte müssen endlich ins Grundgesetz!« (29.02.2016)