Nach Informationen der „BILD“ vom 3. September 2014 soll die Bundesagentur für Arbeit (BA) 88 000 Drogentests anschaffen, um Erwerbslose und Hartz-IV-Beziehende auf Betäubungsmittelmissbrauch zu überprüfen. Laut dem Bericht sollen mit den Harntests unter anderem Spuren von Amphetamin, Cannabis, Kokain, Ecstasy und auch Antidepressiva nachgewiesen werden können. Nach Angaben eines BA-Sprechers können Arbeitsvermittler und Jobcentermitarbeiter bei Verdacht Drogentests veranlassen, wenn der Kunde zustimmt (vgl. FOCUS Online vom 3. September 2014). Die Tests würden vom ärztlichen Dienst der Arbeitsagenturen durchgeführt. Da der Konsum von Betäubungsmitteln in Deutschland nicht verboten ist und rechtlich als straffreie Selbstschädigung gilt, stellen sich Fragen nach der Rechtsgrundlage, den konkreten Folgen und der Verhältnismäßigkeit der Aufforderung zum Drogenscreening durch die Arbeitsagenturen und Jobcenter sowie dem weiteren Umgang mit den dabei anfallenden Daten.
Kleine Anfrage – Drogentests der Arbeitsagenturen (BT-Drs. 18/2538)
Antwort der BR auf Kleine Anfrage – Drogentests der Arbeitsagenturen (BT-Drs. 18/2696)