Mit dem pauschalierenden Entgeltsystem Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) wurde ein Paradigmenwechsel bei der Finanzierung der stationären psychiatrischen und psychosomatischen Behandlung vollzogen. Bisher werden krankenhausindividuelle, tagesgleiche Pflegesätze abgerechnet, die in Pflegesatzverhandlungen festgelegt wurden. Künftig soll sich die Höhe der Tagespauschalen an Durchschnittskosten für die Behandlung von Fällen mit vergleichbarem Aufwand bemessen, die in Kalkulationskrankenhäusern ermittelt werden. Liegen die realen Kosten in einem Krankenhaus höher, ist das Entgelt nicht kostendeckend. Diese Klinik muss also die Kosten senken oder kann die entsprechenden Leistungen nicht mehr anbieten.
Einführung des neuen Entgeltsystems in der Psychiatrie stoppen (BT-Drs. 18/557)