Staatsleistungen sind Zahlungsverpflichtungen des Staates an die Kirchen, welche vornehmlich für enteignete kirchliche Besitztümer vor über 200 Jahren bis heute erbracht werden. Diese Zahlungen werden seit Jahren vielfach öffentlich diskutiert. Dabei steht insbesondere die Frage im Mittelpunkt, ob und inwieweit diese Zahlungsverpflichtungen heute noch angemessen beziehungsweise zeitgemäß sind. Dieser Frage soll in naher Zukunft intensiver nachgegangen werden. Zudem gibt es seit 1919 einen Verfassungsauftrag, der die Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen vorsieht. Dieser Verfassungsauftrag zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen, beruhend auf Artikel 140 des Grundgesetzes (GG) in Verbindung mit dem Artikel 138 Absatz 1 der Weimarer Reichsverfassung (WRV) vom 11. August 1919, ist bis heute nicht umgesetzt worden. Staatsleistungen nach Artikel 138 der Weimarer Reichsverfassung (WRV) sind Entschädigungszahlungen des Staates an die Kirchen, die zum Ausgleich für die Enteignung von kirchlichem Eigentum im Rahmen der Säkularisation Anfang des 19. Jahrhunderts (hauptsächlich enteignete Kirchengüter während der staatlichen Säkularisation als Folge des Reichsdeputationshauptschlusses von 1803) erbracht wurden und noch heute in allen Bundesländern, mit Ausnahme von Hamburg und Bremen, an die beiden großen Amtskirchen (die katholische Kirche und die evangelischen Landeskirchen) erbracht werden. Nach gegenwärtigem Stand belaufen sich die Staatsleistungen im gesamten Bundesgebiet jährlich auf rund 480 Millionen Euro.
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Es geht weiter!
Mit der Konstituierung des 19. Deutschen Bundestags endet mein Mandat. Es waren sehr interessante, spannende und erfolgreiche vier Jahre. Ich danke Ihnen und euch allen sehr herzlich für diese Zeit und die gemeinsamen Projekte, die wir angegangen und realisiert haben.
GEHT WÄHLEN!
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
liebe Freundinnen und Freunde,
mit der Wahl des neuen Bundestages, diesen Sonntag, den 24. September, endet auch mein Mandat als Bundestagsabgeordnete. Ich bin dankbar dafür, dass ich mich in den letzten vier Jahren als Mitglied der Linksfraktion im Bundestag mit aller Kraft für Soziale Menschenrechte einsetzen und sogar einen Gesetzesentwurf zur Aufnahme Sozialer Grundrechte in das Grundgesetz zur Abstimmung bringen konnte.
Lesung im Wahlkreisbüro: ‚Wer wenn nicht wir?‘ Die Lebensgeschichte von Ulrika Zabel
Am 12. September 2017 fand im Wahlkreisbüro von Azize Tank die Vorstellung des Buches „Wer wenn nicht wir? Die Lebensgeschichte von Ulrika Zabel“ statt. Ulrika Zabel war bis zu ihrem Tod im Jahr 2015 eine unermüdliche Vorreiterin für interkulturelle Sozial- und Pflegearbeit in Berlin. 30 Jahre lang hat sie sich auf verschiedenen Ebenen für einen respektvollen Umgang in einer multikulturellen Gesellschaft eingesetzt.
Lieber eine funktionierende S-Bahn als massenhafte anlasslose Überwachung!
„Unterstützen wir gemeinsam die Proteste gegen die Einführung erkennungsdienstlicher Videoüberwachung am Berliner Bahnhof Südkreuz in Schöneberg – Wir brauchen eine funktionsfähige, pünktliche und bezahlbare Bahn für alle und keine »intelligente Videoüberwachung«“. erklärt die Tempelhof-Schöneberger Bundestagsabgeordnete Azize Tank, Sprecherin für Soziale Menschenrechte der Bundestagsfraktion DIE LINKE. anlässlich des Testlaufs zur automatischen Gesichtserkennung am Bahnhof Südkreuz in Berlin-Schöneberg.
Fachgespräch „Wie weit noch zur Verwirklichung des Sozialen Menschenrechts auf ein Höchstmaß an Gesundheit?“ im Haus der Demokratie und Menschenrechte
Wie weit noch zur Verwirklichung des Sozialen Menschenrechts auf ein Höchstmaß an Gesundheit lautete der Titel des Fachgesprächs am 4. Juli, ausgerichtet von Azize Tank, MdB, Sprecherin für Soziale Menschenrechte der Linksfraktion im Bundestag in Kooperation mit der Eberhard-Schultz-Stiftung für Soziale Menschenrechte und Partizipation.