Die Künstlersozialversicherung ist eine zentrale sozialpolitische Errungenschaft. Sie hat sich im Grundsatz bewährt und ist auch längerfristig aufrechtzuerhalten. Der zentrale Grund für ihre Einrichtung – die prekäre Situation von selbstständigen Künstlerinnen und Künstlern sowie Publizistinnen und Publizisten – besteht unverändert. Der Deutsche Bundestag begrüßt daher das vorliegende Gesetz, da es Maßnahmen beinhaltet, die die Künstlersozialkasse stabilisieren.
Mit dem Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes wird ein regelmäßiger Prüfrhythmus durch die Rentenversicherungsträger festgelegt. Alle Arbeitgeber mit mehr als 19 Beschäftigten werden nunmehr alle vier Jahre geprüft und alle anderen alle zehn Jahre. Zudem wird eine Geringfügigkeitsgrenze für sogenannte Eigenwerber in Höhe von 450 Euro eingeführt. Für die Künstlersozialkasse wird ein eigenes Prüfrecht bei den Unternehmen und Institutionen eingeführt. Diese Maßnahmen sollen Beitragsgerechtigkeit herstellen. Die stärkere Kontrolle soll verhindern, dass sich Einzelne ihrer gesetzlichen Verpflichtung entziehen. Die finanziellen Lasten werden zugleich besser verteilt. Der Deutsche Bundestag begrüßt diese Maßnahme.