Mit dem RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz (BGBl. I 2007 S. 554) trat zum 1.1.2012 die Altersrente für besonders langjährig Versicherte in Kraft (§ 38 sechstes Buch Sozialgesetzbuch – SGB VI). Versicherte, die die Wartezeit von 45 Jahren erfüllen, werden durch diese Regelung von der stufenweisen Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre ausgenommen. Ziel des Gesetzgebers war es, denjenigen Versicherten einen früheren abschlagsfreien Rentenbeginn zu ermöglichen, die aufgrund jahrzehntelanger Beschäftigung, selbständiger Tätigkeit und Pflegearbeit sowie Kindererziehung ihren Beitrag zur Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung geleistet haben. Zur Erfüllung der Mindestversicherungszeit von 45 Jahren (§ 50 Absatz 5 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch – SGB VI) waren bisher insbesondere Pflichtbeiträge aus Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit, Kinderberücksichtigungszeiten sowie Zeiten der Pflege (§ 51 Absatz 3a Satz 1 Nummer 1 und 2 SGB VI) vorausgesetzt. Mit dem RV-Leistungsverbesserungsgesetz (BGBl. I S. 787) wurde § 51 SGB VI mit Wirkung zum 1.7.2014 um die Zeiten der Entgeltersatzleistungen bei Arbeitsförderung, Leistungen bei Krankheit und Übergangsgeld, soweit diese Pflichtbeitragszeiten oder Anrechnungszeiten sind, erweitert (§ 51 Absatz 3a Satz 1 Nummer 3 SGB VI). Besondere Härten aufgrund einer kurzzeitigen Unterbrechung der Erwerbsbiografie sollten somit vermieden werden (Bundestagsdrucksache 18/909).
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Es geht weiter!
Mit der Konstituierung des 19. Deutschen Bundestags endet mein Mandat. Es waren sehr interessante, spannende und erfolgreiche vier Jahre. Ich danke Ihnen und euch allen sehr herzlich für diese Zeit und die gemeinsamen Projekte, die wir angegangen und realisiert haben.
GEHT WÄHLEN!
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
liebe Freundinnen und Freunde,
mit der Wahl des neuen Bundestages, diesen Sonntag, den 24. September, endet auch mein Mandat als Bundestagsabgeordnete. Ich bin dankbar dafür, dass ich mich in den letzten vier Jahren als Mitglied der Linksfraktion im Bundestag mit aller Kraft für Soziale Menschenrechte einsetzen und sogar einen Gesetzesentwurf zur Aufnahme Sozialer Grundrechte in das Grundgesetz zur Abstimmung bringen konnte.
Lesung im Wahlkreisbüro: ‚Wer wenn nicht wir?‘ Die Lebensgeschichte von Ulrika Zabel
Am 12. September 2017 fand im Wahlkreisbüro von Azize Tank die Vorstellung des Buches „Wer wenn nicht wir? Die Lebensgeschichte von Ulrika Zabel“ statt. Ulrika Zabel war bis zu ihrem Tod im Jahr 2015 eine unermüdliche Vorreiterin für interkulturelle Sozial- und Pflegearbeit in Berlin. 30 Jahre lang hat sie sich auf verschiedenen Ebenen für einen respektvollen Umgang in einer multikulturellen Gesellschaft eingesetzt.
Lieber eine funktionierende S-Bahn als massenhafte anlasslose Überwachung!
„Unterstützen wir gemeinsam die Proteste gegen die Einführung erkennungsdienstlicher Videoüberwachung am Berliner Bahnhof Südkreuz in Schöneberg – Wir brauchen eine funktionsfähige, pünktliche und bezahlbare Bahn für alle und keine »intelligente Videoüberwachung«“. erklärt die Tempelhof-Schöneberger Bundestagsabgeordnete Azize Tank, Sprecherin für Soziale Menschenrechte der Bundestagsfraktion DIE LINKE. anlässlich des Testlaufs zur automatischen Gesichtserkennung am Bahnhof Südkreuz in Berlin-Schöneberg.
Fachgespräch „Wie weit noch zur Verwirklichung des Sozialen Menschenrechts auf ein Höchstmaß an Gesundheit?“ im Haus der Demokratie und Menschenrechte
Wie weit noch zur Verwirklichung des Sozialen Menschenrechts auf ein Höchstmaß an Gesundheit lautete der Titel des Fachgesprächs am 4. Juli, ausgerichtet von Azize Tank, MdB, Sprecherin für Soziale Menschenrechte der Linksfraktion im Bundestag in Kooperation mit der Eberhard-Schultz-Stiftung für Soziale Menschenrechte und Partizipation.