Gesellschaftliche Bedeutung von Whistleblowing anerkennen – Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber schützen (BT-Drs. 18/3043)

Das Hinweisgeben (Whistleblowing) dient dem Verbraucherschutz und den öffentlichen Interessen. Der Deutsche Bundestag begrüßt die Tätigkeit von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern, so genannten Whistleblowern. Sie
leisten der Gesellschaft mit ihrem Engagement und ihrer Zivilcourage wichtige Dienste, denn sie enthüllen u.a. Korruption, Steuerhinterziehung und andere Verstöße gegen Gesetze und internationale Abkommen. Sie weisen in ihrem Betrieb, ihrer Behörde oder Organisation bzw. nach außen gegenüber zuständigen Behörden, Dritten oder auch der Presse auf Risiken und nicht tolerierbare Gefahren hin. Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern handeln oft zu einem Zeitpunkt, zu dem noch Schaden von Einzelnen und der Gesellschaft abgewandt werden kann, oder weisen aus Gewissensgründen auf Missstände hin, um diese zu unterbinden. Der Deutsche Bundestag weist daher Aussagen zurück, die Whistleblowing mit Denunziantentum gleichsetzen.

Gesellschaftliche Bedeutung von Whistleblowing anerkennen – Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber schützen (BT-Drs 18/3043)