Gute Arbeit für Menschen mit Behinderungen (BT-Drs. 18/5227)

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode heißt es: „Zentrales Element der sozialen Inklusion ist eine aktive Arbeitsmarktpolitik. Wir wollen die Integration von Menschen mit Behinderungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt begleiten und so die Beschäftigungssituation nachhaltig verbessern.“

In der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNBehindertenrechtskonvention (UN-BRK) in der Fassung der Schattenübersetzung des NETZWERK ARTIKEL 3 e. V.) ist in Artikel 27 festgeschrieben: „Die Vertragsstaaten anerkennen das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf der Grundlage der Gleichberechtigung mit anderen auf Arbeit; dies beinhaltet das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, inklusiven und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird.“

Von diesem Ziel ist die Bundesrepublik Deutschland noch weit entfernt und die Fakten sind alarmierend. Während die allgemeinen Arbeitslosenzahlen rückläufig sind, profitieren Menschen mit Behinderungen von dieser günstigen Entwicklung nicht. Im Januar 2010 waren 177.000 anerkannt schwerbehinderte Menschen arbeitslos, im Januar 2015 waren es bereits 187.000.

Gute Arbeit für Menschen mit Behinderungen (BT-Drs. 18/5227)