Kein Handlungsbedarf bei Behinderung von Gewerkschaftsarbeit?!

Die Betätigung von Gewerkschaften wird immer schwieriger. Besonders schwer haben es sog. Minderheitengewerkschaften in denen sich zunehmend Wanderarbeiter aus Osteuropa organisieren, deren Ausbeutung und Arbeitskämpfe um gerechte Entlohnung keine gebührende Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit finden.

Angesichts der Pläne der Bundesregierung Sozialleistungen für EU-Bürger einzuschränken muss Arbeitsministerin Andrea Nahles die Verantwortung für die Gewährleistung elementarer Sozialer Menschenrechte übernehmen und gegen moderne Sklaverei von Wanderarbeitern vorgehen. Die Bundesregierung sieht aber in den beiden Antworten auf die schriftlichen Fragen der Abgeordneten zur Behinderung der Betätigung von Gewerkschaften durch einstweilige Verfügungen keinen Handlungsbedarf. Dabei wurde die Bundesregierung bereits 2011 durch den Ausschuss für Vereinigungsfreiheit der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) aufgefordert alle notwendigen Maßnahmen vorzunehmen um die Rechte von Minderheitengewerkschaften im Einklang mit den ILO-Konventionen Nr. 87 und Nr. 98 sicherzustellen.

Behinderung Gewerkschaftstätigkeit_Schriftliche Frage_Tank Azize 2016-05-82 und 83 – Antwort