Der Bundestag trauert um die Opfer der Attentate vom 13.11.2015 in Paris. Es handelt sich dabei um einen barbarischen Terrorakt, der in aller Schärfe zu verurteilen ist. Der Bundestag trauert ebenso um die Opfer der Attentate von Bamako, Beirut, Suruç, Ankara und des Anschlags auf das russische Passagierflugzeug über dem Sinai sowie alle anderen Opfer terroristischer Gewalt. Gegen den Terrorismus muss mit den rechtsstaatlichen Mitteln der polizeilichen Strafverfolgung vorgegangen werden. Militärische Einsätze im Kampf gegen Terrorismus sind auszuschließen. Die bisherige Bilanz des sog. Kriegs gegen den Terror mit vielen Tausenden von Toten seit 2001 zeigt, dass Krieg nur zu noch mehr Terror führt.
Im Hinblick auf die Anrufung der Beistandsklausel unter Artikel 42 Absatz 7 EU-Vertrag (EUV) sind die vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Normen zur Beteiligung des Bundestags an EU-Entscheidungen nicht eingehalten worden. Der in § 3 Absatz 1 EUZBBG statuierte Grundsatz, dass die Bundesregierung den Bundestag umfassend, fortlaufend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt unterrichtet, wurde missachtet.