Kleine Anfrage – Abwerbung von Arbeitskräften zur Pflege aus der Republik Moldau (BT – Drs. 18/5699)

Die Abwerbung von Fachkräften aus anderen Staaten ist umstritten, da diese Fachkräfte in ihren Herkunftsländern oft noch dringlicher gebraucht werden als in der Bundesrepublik Deutschland. Bei grundsätzlicher Anerkennung der Arbeitnehmerfreizügigkeit gilt die Kritik an gezielter Abwerbung besonders für Fachkräfte im Gesundheitssektor, z. B. für Pflegekräfte, da diese unverzichtbare Beiträge zur Sicherung des Daseins und des Menschenrechtes auf Gesundheit leisten.

Den Fragestellern liegen Unterlagen vor, wonach die Bundesregierung ein Programm zur Abwerbung von medizinischem Personal aus der Republik Moldau plant oder schon umsetzt. Dem Papier zufolge wurde im August 2014 anlässlich der Reise einer Delegation des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) eine gemeinsame Absichtserklärung zur Kooperation bei der internationalen Migration von Gesundheitspersonal gezeichnet. Weiter liegen den Fragestellern Informationen vor, denen zufolge die deutsche und die moldawische Seite darüber hinaus an einem gemeinsamen mehrjährigen Projekt zur bilateralen Kooperation bei der Ausbildung von Pflegekräften in Moldawien für den deutschen Arbeitsmarkt arbeiten. Die den Fragestellern vorliegende vorläufige Projektbeschreibung intendiert, dass es in dem Projekt vorrangig um die Anwerbung von erfahrenen Pflegekräften geht, um sie in Deutschland in der Pflege einzusetzen. Eine zweite Schiene verfolgt offenbar die Anwerbung von Schulabgängerinnen und Schulabgängern, die in der Bundesrepublik Deutschland ausgebildet werden sollen.

Kleine Anfrage – Abwerbung von Arbeitskräften zur Pflege aus der Republik Moldau (BT – Drs. 18/5699)

Antwort der BR Kleine Anfrage – Abwerbung von Arbeitskräften zur Pflege aus der Republik Moldau (BT – Drs. 1805794)