Das Auswärtige Amt hat am 19. Februar 2015 über das Büro des Staatssekretärs beim Bundesminister des Auswärtigen Stephan Steinlein auf die Kleine Anfrage „Anwendung der US-amerikanischen Blockadegesetze gegen Kuba in der Europäischen Union“ geantwortet Bundestagsdrucksache 18/4083). Aus dieser Antwort geht hervor, dass die Bundesregierung die extraterritoriale Anwendung der US-Blockade gegen Kuba im Rechtsraum der Europäischen Union und damit auch der Bundesrepublik Deutschland für völkerrechtswidrig erachtet. Auch erklärte die Bundesregierung, rechtliche Voraussetzung dafür geschaffen zu haben, die Durchsetzung von Strafmaßnahmen der USA gegen Kuba im Rechtsraum der Bundesrepublik Deutschland zu ahnden. Grundlage hierfür ist die Verordnung (EG) Nr. 2271/96.
Dennoch bleibt die Bundesregierung detaillierte Angaben zur Anzahl und zum Ausgang von Fällen schuldig, bei denen deutschen Staatsbürgern aufgrund der Durchsetzung der US-amerikanischen Kuba-Blockade ein mutmaßlicher Schaden zugefügt wurde. Bei Nachrecherchen durch das Büro der Abgeordneten Heike Hänsel haben sich zudem Widersprüche zu den Aussagen der Bundesregierung in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage angedeutet.
Im Folgenden sollen daher die Nachfragen zur Antwort des Auswärtigen Amts vom 19. Februar 2015 auf Bundestagsdrucksache 18/3966 gestellt werden.
Antwort der BR auf Kleine Anfrage – Anwendung der US-amerikanischen Blockadegesetze gegen Kuba in der Europäischen Union (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf BT-Drs. 18/4083) (BT-Drs. 18/4473)