Kleine Anfrage – Umsetzung der assistierten Ausbildung im Rahmen der Allianz für Aus- und Weiterbildung für die Jahre 2015 bis 2018 (BT-Drs. 18/4889)

Die Bundesregierung hat gemeinsam mit Vertretern der Wirtschaft, der Gewerkschaften und der Länder am 12. Dezember 2014 die „Allianz für Aus- und Weiterbildung 2015 – 2018“ beschlossen. Mit dieser neuen Allianz wurde der Ende des Jahres 2014 auslaufende „Nationale Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs“ abgelöst. Die Allianz wiederum wird Ende des Jahres 2018 auslaufen. Im Vordergrund dieser Allianz steht die Stärkung der dualen Ausbildung.

Die Allianzpartner haben sich u. a. darauf verständigt, die assistierte Ausbildung einzuführen. Der Deutsche Bundestag beschloss am 26. Februar 2015 dafür eine gesetzliche Regelung in § 130 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III). In der Präambel des Konzepts „Assistierte Ausbildung (AsA) nach § 130 SGB III“ der Bundesagentur für Arbeit (S. 6) heißt es auch: „Über eine Verstetigung des gesetzlichen Instrumentes soll nach ersten Erfahrungen entschieden werden.“

Kleine Anfrage – Umsetzung der assistierten Ausbildung im Rahmen der Allianz für Aus- und Weiterbildung für die Jahre 2015 bis 2018 (BT-Drs. 18/4889)

Antwort der BR auf Kleine Anfrage – Umsetzung der assistierten Ausbildung im Rahmen der Allianz für Aus- und Weiterbildung (BT-Drs. 18/5111)