Kleine Anfrage – Werbung der Bundeswehr in Jobcentern und Arbeitsagenturen (BT – Drs. 18/5719)

Die Präsenz in Berufsinformationszentren, Jobcentern und Arbeitsagenturen gehört für die Bundeswehr zum festen Bestandteil ihrer Personalwerbung. Angaben der Bundesregierung zufolge wurde diese Werbetätigkeit in den letzten Jahren erheblich ausgebaut: Im Jahr 2014 wurden an Jobcentern, Berufsinformationszentren und Arbeitsagenturen 1 000 Vorträge durch Karriereberater durchgeführt (Bundestagsdrucksache 18/4525), gegenüber 500 bzw. 646 derlei Veranstaltungen in den Vorjahren (Bundestagsdrucksache 17/14703 bzw. 18/ 2325). Im Jahr 2014 wurden dabei insgesamt rund 20 000 Personen erreicht.

Diese Tendenz entspricht der in einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Bundeswehr und der Bundesagentur für Arbeit vom 9. Februar 2010 festgehaltenen Absicht, „auf dem Feld Personalgewinnung“ zu kooperieren, „um den Streitkräften zeit- und bedarfsgerecht geeignetes Personal zuzuführen“. Auf lokaler oder regionaler Ebene gab es bereits davor Kooperationsvereinbarungen.

Kleine Anfrage – Werbung der Bundeswehr in Jobcentern und Arbeitsagenturen (BT – Drs. 18/5719)

Antwort der BR auf Kleine Anfrage – Werbung der Bundeswehr in Jobcentern und Arbeitsagenturen (BT – Drs. 18/5941)