Kleine Anfrage – Zum Stand der Einführung digitaler Anwendungen im Gesundheitswesen (BT – Drs. 18/6788)

Das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz; Bundestagsdrucksache 18/5293) soll gewährleisten, dass „bereits jetzt nutzbare elektronische Kommunikationsverfahren schnell Eingang in die Versorgung finden“. Zudem würden damit „der Aufbau der Telematikinfrastruktur gefördert und klargestellt, dass die sichere Telematikinfrastruktur zukünftig die zentrale elektronische Infrastruktur im Gesundheitswesen sein wird“.

Das technologische Großprojekt elektronische Gesundheitskarte (eGK) und Aufbau der Telematikinfrastruktur (TI) hat bislang über 1,3 Mrd. Euro verschlungen (eGK-Kosten-Uhr, www.ikkev.de/). Bereits zum 1. Januar 2006 sollten die eGK eingeführt werden und bald danach potentiell nutzbringende Anwendungen der eGK an den Start gehen (§ 291a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch SGB V). Doch „Pleiten, Pech und Pannen“ (vgl. z. B. www.shz.de/schleswigholstein/politik/peinliche-panne-bei-der-elektronischen-gesundheitskarte-id1037 3731.html) verzögerten die Einführung − die Versicherten haben bis heute keinen zusätzlichen Nutzen von der eGK. Die Komplexität des Vorhabens wurde massiv unterschätzt (www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/elektronische-gesundheits karte-verzoegerungen-kosten-milliarden-a-976014.html). Nach der Durchführung von Praxistests ist keine einzige Anwendung mit dem ursprünglichen Sicherheitskonzept (doppelte PIN-Eingabe durch Versicherte und Leistungserbringer) mehr in der konkreten Planung oder Erprobung. Die Speicherung auf externen Servern (im Sinne einer zusätzlichen Speicherung von Gesundheitsdaten auf anderen als den Rechnern der Leistungserbringerinnen und -erbringer) ist zwar nach wie vor Teil des TI-Konzepts – allerdings gibt es noch immer keinen exakten Fahrplan für diese Anwendungen, kein praxistaugliches Sicherheitskonzept und keinen Zeitplan (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE., Bundestagsdrucksache 18/3235). Auch eine transparente Kosten-Nutzen-Abwägung fehlt weiterhin (ebenda).

Kleine Anfrage – Zum Stand der Einführung digitaler Anwendungen im Gesundheitswesen (BT – Drs. 18/6788)

Antwort der BR auf Kleine Anfrage – Zum Stand der Einführung digitaler Anwendungen im Gesundheitswesen (BT – Drs. 18/6990)