Kleine Anfrage – Nutzung der Freiräume bei der Vergabe von sozialen Dienstleistungen (BT – Drs. 18/6296)

Die öffentlich finanzierte Aus- und Weiterbildung unterliegt wie kaum ein Bereich im Bildungswesen dem Preisdruck des Marktes. Arbeitsmarktdienstleistungen (AMDL) werden seit Ende der 90er Jahre nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) öffentlich ausgeschrieben. Dieses Vergabeverfahren hat zu erheblichen Verlusten der Qualität der Bildungsangebote und der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten geführt. Prekäre Arbeitsbedingungen, Entlohnung für hochqualifizierte pädagogische Arbeit auf Hartz-IV-Niveau, Wettbewerb, der zu einem schleichenden Qualitätsverfall führt, und ein Überlebenskampf der Träger sind Folgen politischer Fehlentscheidungen bei der Vergabe von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen.

Kleine Anfrage – Situation der stationären Palliativ- und Hospizversorgung (BT – Drs. 18/6007)

Fast jede bzw. jeder zweite Sterbende verstirbt in Deutschland im Krankenhaus; mehr als ein Drittel der Verstorbenen lebte in einem Pflegeheim. Jedoch besteht eine eklatante Unterversorgung an stationären Palliativ- und Hospizleistungen, was inzwischen unstrittig ist (www.dgpalliativmedizin.de/images/ stories/%C3%9Cbersicht_zum_aktuellen_Stand_der_Hospiz_08-2015_wegweiser.pdf). Wartelisten für Hospize und einsam Sterbende in Pflegeheimen gingen als Skandalthema durch die Presse (www1.wdr.de/studio/essen/nrwinfos/nachrichten/studios95554.html).

Kleine Anfrage – Mögliche Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung (BT – Drs. 18/5831)

Anders als die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) sind die Unternehmen der privaten Krankenversicherung (PKV) von der Höhe der Verzinsung ihrer Anlagen abhängig. Denn für jede privat Krankenversicherte und jeden privat Krankenversicherten müssen Alterungsrückstellungen in einer gewissen Höhe angespart werden, um das höhere Krankheitsrisiko und damit höhere Beiträge durch Alterung abzufedern. Von der Höhe des Rechnungszinses hängt ab, wie hoch der Beitrag in jüngeren Jahren sein muss, damit die angestrebte Höhe der Alterungsrückstellungen erreicht werden kann.

Kleine Anfrage – Tafeln – Entwicklung, Praxis und Stellung im System sozialer Hilfen in Deutschland (BT – Drs. 18/5812)

Die Grundidee der Tafelbewegung beschreibt der Bundesverband Deutsche Tafel e. V. wie folgt: „In Deutschland gibt es Lebensmittel im Überfluss – und dennoch herrscht bei vielen Menschen Mangel. Die Tafeln bemühen sich um einen Ausgleich: Sie sammeln ,überschüssige‘, aber qualitativ einwandfreie Lebensmittel und geben diese an Bedürftige weiter.“

Kleine Anfage – Pflegearmut in Deutschland (BT – Drs. 18/5803)

In regelmäßigen Abständen berichten die Medien darüber, wie ein Pflegefall in der Familie zur Armutsfalle werden kann. Berichtet wird über Angehörige, die im Alter arm sein werden, weil sie die Pflege ihrer Verwandten übernehmen (www.deutschlandradiokultur.de/armutsfalle-pflege-frau-lonn-wird-arm.1076. de.html?dram:article_id=292261). Am 28. Juli 2015 zeigte das ZDF im Rahmen der Sendung „37 Grad“ eine Dokumentation über eine Familie, die mit Schulden und Armut zu kämpfen hat, weil sie ihre Großmutter im häuslichen Umfeld pflegt (www.zdf.de/37-grad/die-pflege-macht-uns-arm-wenn-angehoerigezuhause-betreut-werden-39363406.html).

  • Azize Tank, MdB

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  • Parlamentarische Initiativen

    Fachgespräch „Wie weit noch zur Verwirklichung des Sozialen Menschenrechts auf ein Höchstmaß an Gesundheit?“ im Haus der Demokratie und Menschenrechte

    Wie weit noch zur Verwirklichung des Sozialen Menschenrechts auf ein Höchstmaß an Gesundheit lautete der Titel des Fachgesprächs am 4. Juli, ausgerichtet von Azize Tank, MdB, Sprecherin für Soziale Menschenrechte der Linksfraktion im Bundestag in Kooperation mit der Eberhard-Schultz-Stiftung für Soziale Menschenrechte und Partizipation.

    Lügen haben kurze Beine! Falsche Behauptungen der SPD bei Angriff auf Soziale Grundrechte!

    Die Kollegen der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD waren sichtbar entrüstet und an einem wunden Punkt getroffen. Es reicht nämlich nicht von „sozialer Gerechtigkeit“ zu schwadronieren und die Menschen in der Bundesrepublik zugleich als unmündige Objekten dem Zugriff einer verfehlten Sozialpolitik auszuliefern.

    Dies bestätigt einmal mehr, dass einklagbare Soziale Menschenrechte eine Notwendigkeit darstellen. Nur so kann das Vertrauen in das Grundgesetz und die demokratischen Institutionen zurückgewonnen werden. Den Herausforderungen einer globalisierten Welt muss sich auch die SPD stellen, die mit der Agenda 2010 für soziale Verwerfungen selbst verantwortlich ist. Ein derart ignorantes Verhältnis zu Sozialen Menschenrechten widerspricht nicht nur den längst von der Bundesregierung eingegangenen völkerrechtlichen Verpflichtungen sondern auch der deutschen Verfassungstradition.

    Die LINKE will einklagbare Soziale Grundrechte im Grundgesetz verankern

    Die im UN-Sozialpakt, der Europäischen Sozialcharta und der EU-Grundrechtecharta verankerten Sozialen Menschenrechte sind im Gegensatz zu den bürgerlichen und politischen Menschenrechten nicht als Grundrechte im Grundgesetz verankert. Deshalb können sie nicht mit einer Verfassungsbeschwerde eingeklagt werden. 68 Jahre nach Verkündung des Grundgesetzes muss diese Lücke endlich geschlossen werden! Deshalb hat die Fraktion Die LINKE. im Bundestag einen Gesetzesentwurf zur Aufnahme Sozialer Grundrechte ins Grundgesetz eingebracht (BT-Drs. 18/10860), der am 18. Mai im Deutschen Bundestag debattiert wird, erklärt Azize Tank, MdB, Sprecherin für soziale Menschenrechte der Bundestagsfraktion DIE LINKE und Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales.

    Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz: Berichterstatter-Gespräch zur Aufnahme Sozialer Grundrechte ins Grundgesetz

    Am 26. April 2017 fand im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages ein erweitertes Berichterstattergespräch zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE „Aufnahme Sozialer Grundrechte ins Grundgesetz“ auf BT-Drucksache 18/10860.

    An dem Expertentreffen nahmen vier Sachverständige teil: Prof. Dr. Dr. h.c. Eberhard Eichenhofer i. R. von der Friedrich-Schiller-Universität Jena/Berlin; Prof. Dr. Michael Brenner Friedrich-Schiller-Universität Jena; Prof. Dr. Hans Michael Heinig Universität Göttingen sowie Prof. Dr. Christian Waldhoff von der Humboldt-Universität zu Berlin.