Leiharbeit und Werkverträge eingrenzen und umfassend regulieren (BT-Drs. 18/4839)

Der Einsatz von Leiharbeit und missbräuchlichen Werkverträgen spaltet Belegschaften und degradiert Beschäftigte zu Arbeitnehmern zweiter Klasse. Tarifverträge werden systematisch unterlaufen. Angesichts dieser Probleme sind die derzeit geltenden gesetzlichen Regelungen ebenso unzureichend wie die im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen zur Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen.

Viele Arbeitgeber setzen Leiharbeitskräfte strategisch ein, um damit im Betrieb eine „Billiglohn-Linie“ zu installieren. Leiharbeitskräfte werden in der Regel deutlich niedriger entlohnt als Stammarbeitskräfte. Tarifvertragliche Branchenzuschläge für Leiharbeiter haben die Situation zwar verbessert, erreichen aber zu wenige Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter und ersetzen keine gesetzliche Equal-Pay-Lösung, die ab dem ersten Einsatztag greift. Das Prinzip muss sein: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit – ohne Ausnahme und sofort.

Leiharbeit und Werkverträge eingrenzen und umfassend regulieren (BT-Drs. 18/4839)