Menschenrecht auf gute Pflege verwirklichen – Soziale Pflegeversicherung solidarisch weiterentwickeln (BT-Drs. 18/1953)

Menschen, die auf Pflege und Assistenz angewiesen sind, haben einen Anspruch darauf, bestmöglich gepflegt, versorgt und unterstützt zu werden. Pflege sollte entsprechend ihrer individuellen Bedürfnisse erfolgen und nicht nach dem Prinzip „still, satt und sauber“. Beschäftigte in der Pflege haben ein Recht auf gute Arbeitsbedingungen und faire Löhne. Angehörige brauchen die Sicherheit, dass ihre Familienmitglieder, Freundinnen und Freunde gut versorgt sind. Sie benötigen Unterstützung, wenn sie selbst die Pflege ihrer Angehörigen oder Freundinnen und Freunde übernehmen wollen.

Menschenrecht auf gute Pflege verwirklichen – Soziale Pflegeversicherung solidarisch weiterentwickeln (BT-Drs. 181953)