Mündliche Frage zu Maßnahmen der BR zur Operationalisierung der sozialen Menschenrechten durch Ratifikation des Fakultativprotokolls zum UN-Sozialpakt (Nr. 77)

Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit der Veröffentlichung ihres 8. Menschenrechts-Bericht im Jahre 2008, im Hinblick auf die Operationalisierung der sozialen Menschenrechte durch Ratifikation des Fakultativprotokolls zum UN-Sozialpakt ergriffen, welches die Gleichrangigkeit sozialer Menschenrechte auch hinsichtlich der internationalen Durchsetzbarkeit durch ein Individualbeschwerdeverfahren von Einzelpersonen nach Ausschöpfung nationaler rechtlicher Möglichkeiten vorsieht und die Bundesregierung bereits 2008 „das Ratifikationsverfahren als prioritäres Anliegen betreiben“ wollte (vgl. S. 372)?

 

Antwort der Bundesregierung auf die mündliche Frage in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 12. März 2014 (BT-Drs. 18-728; Frage Nr. 77)

 

WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN:

Doppelstandards beenden – Fakultativprotokoll zum UN-Sozialpakt zeichnen und ratifizieren (BT-Drs. 18/4332)

Antwort der Bundesregierung auf die mündliche Frage in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 19. März 2014 (BT-Drucksache 18/814, Frage Nr. 47)