Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit der Veröffentlichung ihres 8. Menschenrechts-Bericht im Jahre 2008, im Hinblick auf die Operationalisierung der sozialen Menschenrechte durch Ratifikation des Fakultativprotokolls zum UN-Sozialpakt ergriffen, welches die Gleichrangigkeit sozialer Menschenrechte auch hinsichtlich der internationalen Durchsetzbarkeit durch ein Individualbeschwerdeverfahren von Einzelpersonen nach Ausschöpfung nationaler rechtlicher Möglichkeiten vorsieht und die Bundesregierung bereits 2008 „das Ratifikationsverfahren als prioritäres Anliegen betreiben“ wollte (vgl. S. 372)?
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