Kleine Anfrage – Nutzung der Freiräume bei der Vergabe von sozialen Dienstleistungen (BT – Drs. 18/6296)

Die öffentlich finanzierte Aus- und Weiterbildung unterliegt wie kaum ein Bereich im Bildungswesen dem Preisdruck des Marktes. Arbeitsmarktdienstleistungen (AMDL) werden seit Ende der 90er Jahre nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) öffentlich ausgeschrieben. Dieses Vergabeverfahren hat zu erheblichen Verlusten der Qualität der Bildungsangebote und der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten geführt. Prekäre Arbeitsbedingungen, Entlohnung für hochqualifizierte pädagogische Arbeit auf Hartz-IV-Niveau, Wettbewerb, der zu einem schleichenden Qualitätsverfall führt, und ein Überlebenskampf der Träger sind Folgen politischer Fehlentscheidungen bei der Vergabe von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen.

Bei der Verabschiedung neuer Vergabegrundsätze ist der Gesetzgeber aufgefordert, die möglichen Freiräume, die die EU-Dienstleistungsrichtlinie eröffnet, zu nutzen und der Qualität einer Dienstleistung gegenüber dem Preis einen höheren Stellenwert einzuräumen. Entsprechende rechtssichere Formulierungen sind im Gesetzes- und Verordnungstext zu verankern. Durch Experten aus den Bereichen der sozialen Dienstleistungen sind dazu in der Anhörungsphase zur Entwicklung des Gesetzentwurfes des Vergaberechtsmodernisierungsgesetzes, das Änderungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB-E) vorsieht, vernünftige und praxistaugliche Vorschläge unterbreitet worden, die aber keinen Eingang in die Erarbeitung des Gesetzentwurfes gefunden haben.

Kleine Anfrage – Nutzung der Freiräume bei der Vergabe von sozialen Dienstleistungen (BT – Drs. 18/6296)

Antwort der BR auf kleine Anfrage – Nutzung der Freiräume bei der Vergabe von sozialen Dienstleistungen (BT – Drs. 18/6492)