Patientinnen und Patienten sowie Versicherte haben kaum eine Chance, ohne Expertenwissen ihre Rechte gegenüber Krankenkassen, Ärzteschaft, Krankenhäusern etc. in Erfahrung zu bringen, geschweige denn durchzusetzen. Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) als Regelleistung zu fördern, war deshalb 2011 ein überfälliger und von allen Fraktionen im Grundsatz befürworteter Schritt (§ 65b SGB V). Mit großem Aufwand wurde sichergestellt, dass die Beratungsqualität dauerhaft und bundeseinheitlich auf sehr hohem Niveau liegt. Durchgeführt wurden die Beratungen von unabhängigen, gemeinnützigen und patientennahen Organisationen, wie Sozialverbänden, Verbraucherzentralen und Patientenstellen.
Mit Geltung zum 01. Januar 2016 wurde dem gemeinnützigen Trägerverbund der UPD das Projekt entzogen und dem Callcenter-Unternehmen Sanvartis, übertragen. Ohne Not werden so Strukturen zerschlagen, die seit langem die einzige unabhängige Anlaufstelle für Patientinnen und Patienten bei rechtlichen Fragen darstellen. Das Unternehmen Sanvartis übernimmt heute bereits die telefonische Kundenkommunikation im Auftrag vieler Krankenkassen, Ärzteverbände und Pharmaunternehmen.
Patientenberatung unabhängig und gemeinnützig ausgestalten (BT-Drs. 18/7042)