Private Krankenversicherung als Vollversicherung abschaffen – Hochwertige und effiziente Vorsorgung für alle (BT-Drs. 18/4099)

Die Existenz und Ausgestaltung der privaten Krankenversicherung (PKV) hat historische Gründe, denn PKVen gab es bereits vor der Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Im Zuge der Bismarck’schen Sozialgesetzgebung wurden gewisse Bevölkerungsteile als schutzbedürftig definiert und in die GKV einbezogen. Wer qua Gesetz nicht schutzbedürftig war, konnte seinen Krankenversicherungsschutz
auch weiterhin über die PKV organisieren. Dieses Prinzip hat bis heute Bestand, auch wenn seit Bestehen der GKV immer größere Teile der
Bevölkerung in die Schutzbedürftigkeit einbezogen wurden und mittlerweile fast 90 Prozent der Bevölkerung gesetzlich krankenversichert sind.

Private Krankenversicherung als Vollversicherung abschaffen – Hochwertige und effiziente Vorsorgung für alle (BT-Drs. 18/4099)