Renten für Leistungsberechtigte des Ghetto-Rentengesetzes ab dem Jahr 1997 nachträglich auszahlen (BT-Drs. 18/636)

Der Deutsche Bundestag hat im Jahr 2002 mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG) die rechtliche Grundlage dafür geschaffen, dass Holocaust-Überlebende, die während des Zweiten Weltkrieges in Ghettos gearbeitet haben, Rentenansprüche geltend machen können.

Bei der Umsetzung des Gesetzes haben sich aber gravierende Probleme ergeben, die sich bis heute auswirken und einer raschen Lösung bedürfen. Das Gesetz, das vom Parlament einstimmig verabschiedet wurde, sollte es den
Überlebenden ermöglichen, rückwirkend ab dem Jahr 1997 ihre Rentenansprüche zu beziehen. Doch in den ersten Jahren wurden weit über 90 Prozent der Anträge abgelehnt, weil zentrale Begriffe wie die „Freiwilligkeit“ der Arbeitsaufnahme und die Arbeit „gegen Entgelt“ restriktiv interpretiert worden waren.

Im Jahr 2009 stellte das Bundessozialgericht klar, dass diese Begriffe den konkreten Bedingungen entsprechend auszulegen seien, die in den Ghettos geherrscht hatten (vgl. BSG, Urteil v. 2. Juni 2009 – B 13 R 81/08 R). Bei einer
Neuüberprüfung aller bis dahin abgelehnten Anträge wurde über die Hälfte dann nachträglich bewilligt.

Bei der Nachzahlung der bis dahin entstandenen Rentenansprüche wurde aber die im Sozialrecht übliche Befristung der Rückwirkung auf vier Jahre angewandt. Das bedeutete für 21.500 Betroffene, dass ihnen die Rente nicht, wie
vom Deutschen Bundestag einst angestrebt, mit Wirkung ab 1997 ausgezahlt wurde, sondern erst ab 2005.

Antrag der Linksfraktion „Renten für Leistungsberechtigte des Ghetto-Rentengesetzes ab dem Jahr 1997 nachträglich auszahlen“ (BT-Drs: 18/636)

 

FOREIGN LANGUAGES:

Wniosek „Wypłacić renty uprawnionym do świadczeń zgodnie z Ustawą o rentach z tytułu zatrudnienia w getcie dodatkowo z mocą wsteczną od roku 1997“ (POLSKI)

בקשה: מימוש תשלומי פנסיה רטרואקטיביים לזכאים משנת 1997 ואילך בהתאם לחוק הגטו- פנסיהh (HEBREW)

 

WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN:

Entschliessungsantrag der Abgeordenten Azize Tank zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung – Drucksachen 18/1308, 18/1577, 18/1649 – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (BT-Drs. 18/1661)

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage “Zahlbarmachung von Ghetto-Renten an jüdische Widerstandskämpferinnen und Widerstandskämpfer sowie Jüdinnen und Juden mit Wohnsitz in Polen” (BT-Drs. 18/1279)

Antwort der Bundesregierung auf die mündliche Frage für die Fragestunde der 32. Sitzung des Deutschen Bundestages am 7. Mai 2014 betreffend der polnisch-deutschen Gespräche zu Ghetto-Renten am 30.04.2014 in Warschau(BT-Drs. 18/1293)