Rückzahlung der Zwangsanleihe an Griechenland (BT-Drs. 18/4753)

Der griechischen Nationalbank wurde 1942 von den deutschen Besatzern eine sogenannte Besatzungsanleihe auferlegt, zu deren Rückzahlung sich das Deutsche Reich verpflichtet hatte. Bei Kriegsende betrugen die deutschen Verbindlichkeiten noch 476 Millionen Reichsmark. Dieses Darlehen hat Deutschland bis zum heutigen Tag nicht zurückgezahlt, obwohl es die vertraglichen Verpflichtungen des Deutschen Reiches übernommen hat.

Der Deutsche Bundestag ist der Auffassung, dass die Bundesrepublik Deutschland die Anleihe nicht behalten darf. Das gebietet insbesondere die politische und moralische Verpflichtung Deutschlands, die aus den Verbrechen des sogenannten Dritten Reichs entstanden ist.

Rückzahlung der Zwangsanleihe an Griechenland (BT-Drs. 18/4753)