Schlussfolgerungen aus dem Zwischenbericht des Staatssekretärsausschusses zur so genannten Armutsmigration (BT-Drs. 18/1014)

Mit Beschluss vom 8. Januar 2014 setzte die Bundesregierung einen Staatssekretärsausschuss unter Beteiligung von elf Ressorts ein, dessen Zielsetzung ist, „Rechtsfragen und Herausforderungen bei der Inanspruchnahme der sozialen Sicherungssysteme durch Angehörige der EU-Mitgliedstaaten“ zu klären. Hintergrund für die Einsetzung des Ausschusses war die seit 1. Januar 2014 geltende völlige Freizügigkeit auch für rumänische und bulgarische EU-Staatsangehörige. In dessen Zuge hatten Ende 2013 und Anfang 2014 verschiedene Politikerinnen und Politiker einen Missbrauch der sozialen Sicherungssysteme beschworen und nach Auffassung der Fragesteller in einer teils  rassistischen und chauvinistischen Art gegen EU-Bürgerinnen und -Bürger gehetzt. Unter der Überschrift „Wer  betrügt, der fliegt“ hatte die Regierungspartei CSU den Ton dieser Debatte vorgegeben.

Kleine Anfrage Schlussfolgerungen aus dem Zwischenbericht des Staatssekretärsausschuss zur so genannten Armutsmigration (BT-Drs. 18/1014)

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage Schlussfolgerungen aus dem Zwischenbericht des Staatssekretärausschuss zur so genannten Armuntszuwanderung (BT-Drs. 18/1602)