Wie will die Bundesregierung das Verfahren zur Zahlbarmachung von Ghetto-Renten an bislang ausgeschlossene ehemalige Ghettobeschäftigte mit Wohnsitz in Polen effizient bzw. unbürokratisch ausgestalten, um zu verhindern, dass die altersbetagten Betroffenen einer unnötigen zusätzlichen Examinierung unterworfen werden (2.8. Berücksichtigung entsprechender Bescheinigungen des Jüdischen Historischen lnstituts in Warschau, die auf Grundlage ihres Archivbestandes ausgestellt werden könnten, zwecks Anerkennung der Ansprüche ehemaliger Ghetto-Beschäftigter bzw. Vereinfachung des Verfahrens durch von Amtswegen zu berücksichtigende Dokumente zum Nachweis einer Ghetto-Beschäftigung, die sich seit 2000 im Besitz der Deutschen Rentenversicherung Bund befindlichen und von der Vereinigung der Jüdischen Kombattantinnen und Kombattanten und Geschädigten des ll. Weltkrieges mit Sitz in Warschau bzw. der Vereinigung ,,Kinder des Holocaust“ in Polen (teilweise im Original) zugeschickt wurden)?
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